"Sehr großer kultureller Verlust"

STF: Gemeinden streichen historische Höfenamen aus Meldeamtsregistern

Sonntag, 06. Juni 2021 | 11:01 Uhr

Bozen – Mit der Anpassung an die gesamtstaatlichen Bestimmungen des Meldeamtswesens streichen immer mehr Südtiroler Gemeinden die historischen Höfenamen aus den Meldeamtsregistern, so die Süd-Tiroler Freiheit im Rahmen einer Presseaussendung.

Laut dem Sprecher der Arbeitsgruppe für Gemeindepolitik der Süd-Tiroler Freiheit, Werner Thaler, ist dies ein sehr großer kultureller Verlust. Die Süd-Tiroler Freiheit will sich nun im Landtag für den Erhalt der historischen Höfenamen in den meldeamtlichen Bescheinigungen stark machen. Aktuelles Beispiel sei die Gemeinde Aldein, welche erst letzte Woche alle Hofnamen aus dem Meldeamtsverzeichnis gestrichen habe.

Die Presseaussendung im Wortlaut:

Die Süd-Tiroler Freiheit erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass der Süd-Tiroler Landtag erst 2014 beschlossen hat, sich für die Eintragung der Haus- und Hofnamen in die amtlichen Verzeichnisse und Adressenregister der Gemeinden auszusprechen und den Süd-Tiroler Gemeindenverband und den Gemeinden nahezulegen, die genannten Eintragungen vorzunehmen.

In der jahrelangen Sensibilisierungsarbeit ist es gelungen, dass viele Gemeinden den Haus- und Hofnamen in die meldeamtlichen Bescheinigungen aufgenommen haben. Rückdeckung haben die Gemeinden im Jahr 2018 auch von Landeshauptmann Arno Kompatscher bekommen, wonach die gesamtstaatlichen Vorgaben des ISTAT für Süd-Tirol nicht gelten, weil Süd-Tirol eigene Zuständigkeiten für die Straßennamensgebung hat. (Siehe schriftliche Beantwortung der Anfrage zur aktuellen Fragestunde Nr. 17/Mai/2018: Integrierte Hofnamen bei Adressänderung, Anlage zu dieser Pressemitteilung.)

Mittels schriftlicher Landtagsanfrage will die Süd-Tiroler Freiheit nun in Erfahrung bringen, ob die Süd-Tiroler Gemeinden dennoch dazu gezwungen werden können, die Haus- und Hofnamen aus den Meldeamtsverzeichnissen zu streichen und welche anderen Möglichkeiten es für die Gemeinden noch gibt, damit diese amtlich weiterhin verwendet werden können.

Anlagen:

Anlage_Beschluss_Gemeinde_Aldein

Anlage_zum_Beschluss_Gemeinde_AldeinAldein im Unterland

Antwort_auf_Landtagsanfrage_2018

Von: lup

Bezirk: Bozen