Von: luk
Bozen – Das neue Schuljahr steht vor der Tür und das Impf-Ultimatum der Landesregierung zeigt Wirkung.
Bei zwei Aufrufen zwischen dem 20. Juni und dem 8. August gab es 5.328 Impfvormerkungen.
Die meisten Vormerkungen wurden nach dem Impf-Ultimatum der Landesregierung vom 23. Juli in den Vormerkstellen registriert.
Dennoch haben Eltern von 5.000 Kindern bis 16 Jahren nicht darauf reagiert.
Kinder bis sechs Jahre, die am 8. August, 24.00 Uhr, keine vollständige Impf-Dokumentation oder keinen Vormerktermin für ausständige Pflichtimpfungen vorweisen können, dürfen nicht in den Kindergarten, in die Kindertagesstätte oder zur Tagesmutter.
Aufgrund des Rechts auf Bildung droht mangelhaft geimpften Schulkindern kein Ausschluss, aber es sind Verwaltungsstrafen von 167 Euro vorgesehen, die bis auf 500 Euro steigen können.