Von: mk
Rom – „Dank unseres Abänderungsantrages, der gestern von der zuständigen Kommission angenommen worden ist, bleiben die arbeitsrechtlichen Rekurse auch weiterhin im Zuständigkeitsbereich des Landes Südtirol“, betonte SVP-Senator Dieter Steger heute im Plenum bei der Behandlung der Maßnahmen, um Unternehmenskrisen zu vermeiden.
Eine Angelegenheit, die zu rechtlicher Verunsicherung geführt hat, sei aus der Welt geschafft: „Die Zuständigkeiten des Landes Südtirol in einem Bereich mit bereits eingeschränkten Sonderrechten bleiben erhalten. Ein Beweis dafür, dass die neue Regierungsmehrheit unseren Anliegen eine besondere Aufmerksamkeit und Sensibilität entgegenbringt.“
Ein wichtiger Schritt sei auch der Änderungstrag gewesen, den Albert Lanièce als Erstunterzeichner vorgelegt habe: Mit diesem wurde der saisonale Charakter der Arbeitsverhältnisse bei Aufstiegsanlagen anerkannt.
„Wir hätten uns aber trotzdem mehr Mut seitens der Regierungsmehrheit gewünscht, um gewisse vom ‚Wachstumsdekret‘ eingeführten Maßnahmen zu überwinden. Diese führen besonders für Unternehmen, die im Bauwesen und in der energetischen Sanierung tätig sind zu gravierenden Schwierigkeiten“, so Steger.
Die betroffenen Betriebe müssten ihren Kunden heute für ihre Leistungen einen Preisnachlass gewähren, der dann erst in den Folgejahren schrittweise über Steuererleichterungen wieder zurückgeholt werden kann. „Die eigentliche Absicht dieser Maßnahme, nämlich den Kunden die staatliche Beihilfe sofort zukommen zu lassen, anstatt diese in einem Zehnjahreszeitraum über Steuerguthaben zu gewähren, ist nachvollziehbar. Tatsächlich zwingt sie aber die Betriebe, die Aufgaben eines Kreditinstituts zu übernehmen – was zu folgenschweren Engpässen in der Liquidität und im schlimmsten Fall zum Bankrott, vor allem von mittleren und kleinen Unternehmen, führen kann. Dies ist nicht gerechtfertigt. Gleichzeitig wäre auch Verantwortung für die sich nach dem Konkurs des Reiseanbieters Thomas Cook anbahnende Krise im Tourismusbereich zu übernehmen gewesen“, so Steger.
In diesen beiden Fällen habe die zuständige Gesetzgebungskommission im Senat einen ersten wichtigen Schritt getan, indem sie zwei entsprechende Beschlussanträge, die auch von den SVP-Senatoren unterstützt wurden, angenommen hat.
„Diese allein reichen aber nicht aus. Es braucht vielmehr unmittelbare Maßnahmen, um diese Probleme tatsächlich zu lösen. Die Regierung ist deshalb dringend aufgefordert, im Haushaltsgesetz die in den Beschlussanträgen vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen. Wir werden jedenfalls alles dafür tun, dass diese notwendigen Maßnahmen nicht auf die lange Bank geschoben werden, betont Steger abschließend.