Neue Wohnbau-Förderung ab 2026

Südtirol führt begünstigtes Darlehen für Eigenheimkäufer ein

Donnerstag, 30. Oktober 2025 | 13:49 Uhr

Von: Ivd

Bozen – Mit dem begünstigten Darlehen hat das Land Südtirol eine dritte Wohnbau-Fördersäule geschaffen, die Bürgern ab dem 1. Jänner 2026 zur Verfügung stehen wird. Im Rahmen einer Pressekonferenz haben Landeshauptmann Arno Kompatscher, Wohn-Landesrätin Ulli Mair und die Vertreter der größten Südtiroler Bankeninstitute die neue Möglichkeit heute im Pressesaal des Palais Widmann vorgestellt.

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“Das leistbare Wohnen ist eines der zentralen Themen dieser Legislaturperiode und im Koalitionsprogramm haben wir verankert, dass wir große Anstrengungen unternehmen werden, um das Wohnen für die einheimische Bevölkerung in Südtirol wieder leistbar zu machen”, führte Landeshauptmann und Finanzlandesrat Arno Kompatscher in das Thema ein.

Die Voraussetzung für die Einführung des begünstigten Darlehens als Fördermethode wurde heuer mit der Genehmigung der Wohnreform 2025 geschaffen. “Am Freitag werden wir den entsprechenden Beschluss mit den Richtlinien in der Landesregierung genehmigen”, kündigte Wohn-Landesrätin Ulli Mair an. Es handle sich um eine weitere wichtige Maßnahme, um den Südtirolern, trotz hoher Grundpreise, hoher Baukosten und des aktuellen Zinsniveaus, den Erwerb oder den Bau der Erstwohnung zu ermöglichen. “Neben den klassischen Wohnbau-Förderbeiträgen für Kauf, Bau und Wiedergewinnung sowie dem Bausparen wird es ab 2026 somit diese dritte Möglichkeit geben, wobei alle drei Förderschienen kumulierbar sind”, stellte Mair fest.

Voraussetzung für die Gewährung des begünstigten Darlehens ist, dass der Bürger bzw. die Bürgerin bereits einen Antrag auf einen Landesbeitrag für Bau, Kauf oder Wiedergewinnung gestellt hat, bzw. dieser bereits gewährt wurde. Weiters gilt die Bindung laut Artikel 39, also das Wohnen für Ansässige.

Darlehen zu fixen Konditionen und Landesbeitrag

Das Konzept “begünstigtes Darlehen” fußt zum einen auf der Gewährung des Darlehens zu festgelegten Konditionen durch die Banken, zum anderen auf einem Landesbeitrag zugunsten des Darlehensnehmers. “Beide Elemente zusammen machen das begünstigte Darlehen zu einer attraktiven Fördermaßnahme”, stellt Mair fest. Der Landesbeitrag wird jährlich aufgrund des Restbetrages des Darlehens gewährt, und zwar für die Hälfte der Laufzeit des Darlehens (und maximal für zehn Jahre).

“Raiffeisen, Sparkasse und Volksbank haben mit dem Land die Bedingungen für das begünstigte Darlehen nun konkret festgelegt. Damit kommen die lokalen Banken allen Südtirolerinnen und Südtirolern, die ihr Eigenheim realisieren möchten, noch zusätzlich entgegen. Planungssicherheit und finanzielle Entlastung sind dadurch gewährleistet. Die dritte Säule der Wohnbauförderung ist somit operativ ausgestaltet und bietet transparente Orientierungspunkte für die Entscheidungen aller Interessierten. Mit diesem gemeinsamen Schritt bekräftigen die drei lokalen Banken ihr aktives Engagement für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung des Landes Südtirol”, betonten Alberto Naef, der Generaldirektor der Volksbank, Nicola Calabrò, der Generaldirektor der Sparkasse, und Herbert Von Leon, der Obmann des Raiffeisenverbandes.

Das Hypothekardarlehen werde mit einer Laufzeit von zehn bis 25 Jahren zum fixen bzw. 30 Jahren zum variablen Zinssatz gewährt. Die Darlehensbeiträge reichen von 50.000 bis 250.000 für Einzelpersonen und 50.000 bis 350.000 für Paare bei Miteigentum. Im Rahmen der Höchstbeträge ist eine Kumulierung mit dem Bausparen möglich. Der Spread liegt bei maximal 0,70 Prozentpunkten für den fixen (EurIRS) und maximal 0,50 Prozentpunkten für den variablen Zinssatz (Euribor).

Der Antrag für ein begünstigtes Darlehen kann direkt bei den konventionierten Banken gestellt werden, für den Landesbeitrag ist kein zusätzlicher Antrag notwendig. Neben den bei der Pressekonferenz vertretenen Bankengruppen haben alle interessierten Banken die Möglichkeit, eine Vereinbarung mit dem Land abzuschließen, um das begünstigte Darlehen anbieten zu können.

Bezirk: Bozen

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