Von: mk
Bozen – Noch bevor der Rekurs des SVP-Obmannes Philipp Achammer und des freiheitlichen Parteiobmannes Andreas Leiter Reber heute vor dem Verwaltungsgericht behandelt werden konnte, hat die Südtiroler Ärzte- und Zahnärztekammer ihren eigenen Beschluss zurückgezogen. Damit dürfte die Gleichstellung der deutschen Sprache auch in diesem Bereich weiterhin garantiert sein.
Die Ärzte- und Zahnärztekammer begründet ihre Entscheidung unter anderem mit dem Artikel 99 des Südtiroler Autonomiestatutes, welcher Deutsch und Italienisch als offizielle Amtssprachen gleichstellt.
Achammer und Leiter Reber zeigen sich erfreut über die Einsicht der Südtiroler Ärzte- und Zahnärztekammer und gehen davon aus, dass damit sämtliche sprachliche Diskriminierungen aus dem Weg geräumt sind. Mit besagtem Beschluss hätten nämlich ausländische Ärzte und Zahnärzte, die sich in das Berufsregister eintragen und in Südtirol tätig werden möchten, eine Mindestkenntnis der italienischen Sprache auf B2 Niveau vorweisen müssen, um in Südtirol ihren Beruf ausüben zu können. Dies hätte eine klare Diskriminierung der deutschen Sprache bedeutet, da die Voraussetzung zur Berufsausübung ausschließlich über die Kenntnis der italienischen Sprache definiert gewesen wäre.
Der Rekurs zum Beschluss Nr. 9/2019 der Südtiroler Ärzte- und Zahnärztekammer beim Verwaltungsgericht in Bozen wurde von allen deutschsprachigen Abgeordneten des Südtiroler Landtages als Zeichen für die Verteidigung der autonomen Rechte mitgetragen.