Von: mk
Bozen – Die fünftägige Quarantänepflicht für alle, die aus anderen EU-Ländern nach Italien einreisen, fällt am Samstag. Damit kann auch der Tourismus in Südtirol wieder starten. Solange es auf EU-Ebene keinen einheitlichen grünen Pass gibt, wird für Gäste aus dem Ausland der Südtiroler Corona-Pass gelten. Dies versicherte Gesundheitslandesrat Thomas Widmann.
Damit gelten für Touristen dieselben Regeln wie für Einheimische: Falls sie in einem öffentlichen Lokal drinnen essen oder ein Getränk konsumieren wollen, brauchen sie einen negativen Test, der nicht älter als 72 Stunden ist.
Auch der Zutritt zu Beherbergungsbetrieben ist nur mit Corona-Pass möglich.
Gäste und Einheimische können mit dem Pass Theater, Konzerte und Kinos besuchen. Nötig ist eine Vormerkung und nur 50 Prozent der Plätze dürfen belegt werden.
Der Besuch von Museen und Ausstellungen wird möglich, ab 15. Mai gilt dies auch für Freibäder und Schwimmzentren. Sportstudios, Fitnesszentren, Hallenbäder und Sportzentren öffnen ab 1. Juni für Besucher mit dem Corona-Pass. Startschuss für Messen, Tagungen und Kongresse ist der 1. Juli.
Wie Widmann erklärt, soll es ausreichend Testmöglichkeiten geben – auch für Urlauber. Sobald es auf nationaler und europäischer Ebene einheitliche Regeln gibt, werde sich Südtirol an diese anpassen.
Neben negativ Getesteten erhalten Zutritt zu so genannten CoronaPass-Areas alle Personen, die den Nachweis erbringen können, vollständig geimpft zu sein. Der volle Impfschutz ist 14 Tage nach Abschluss des Impfzyklus erreicht, der eine Dosis bei Johnson&Johnson und zwei Dosen bei den anderen Impfstoffen umfasst. Dasselbe gilt für Personen, die in den letzten sechs Monaten genesen sind und eine Dosis eines Impfstoffes erhalten haben.
Der Südtiroler Corona-Pass gilt auch für Personen, die nach einer nachgewiesenen Infektion in den letzten sechs Monaten genesen sind und die entsprechende Bescheinigung vorweisen können.
Dass es zu einem großen Ansturm von Gästen aus Deutschland kommt, damit wird derzeit noch nicht gerechnet. In einigen Bundesländern herrscht bei einer Rückkehr nämlich immer noch Quarantänepflicht.