Begehrensantrag

SVP fordert Tierschutz mit lokalen Kompetenzen

Dienstag, 08. Juni 2021 | 10:53 Uhr

Bozen – Die SVP-Fraktion will sich mit einem Begehrensantrag des Südtiroler Landtages zum Thema Tierschutz an die politischen Entscheidungsträger in Rom wenden. „Damit bekennen wir uns offen zum Tierwohl – wir wollen Tiere vor Schmerz, Leid und Angst schützen und fordern deshalb entsprechende Maßnahmen auf römischer Ebene“, erklärt Fraktionsvorsitzender Gert Lanz. Allerdings sollen und müssen diese unter Berücksichtigung der lokalen Kompetenzen Südtirols umgesetzt werden.

Wir kennen sie und sie machen uns betroffen: Die schrecklichen Bilder von Tiertransporten, Massenhaltungen, Schlachtungen. Die SVP will ein Zeichen setzen und richtet deshalb einen Begehrensantrag an Rom. Lanz hat diesen zusammen mit seiner Landtagskollegin Jasmin Ladurner formuliert und hofft nun auf seine Genehmigung durch den Südtiroler Landtag.

Im Vorfeld hat sich Lanz mit dem Moraltheologen Martin M. Lintner zu einer Aussprache getroffen. Lintner begrüßt die Initiative der SVP-Fraktion: „Die Situation in Südtirol ist nicht so unproblematisch, wie dies oft dargestellt wird; auch bei uns gibt es Missstände, die wir unbedingt angehen sollten“, sagt Lintner und meint: „Sowohl in der Nutztier- als auch in der Haustierhaltung braucht es dringende Maßnahmen, um Missständen entgegenzuwirken.“ Er appelliert an Gesellschaft, Interessensverbände und Politiker, bewusst hinzuschauen und sachliche Dialoge zu führen, um letztendlich dem Tierschutz gerecht zu werden.

Die Europäische Union gilt als Vorreiter in Sachen Tierschutz. Sie verfügt über die besten Tierschutzstandards weltweit und gibt den Rahmen vor. Landtagsabgeordnete Jasmin Ladurner verweist darauf, dass in Italien das Tier laut Art. 812 26B eine bewegliche Sache sei, die beschlagnahmt und versteigert werden könne. Im Strafrecht sind die Normen zum Schutz von Tieren unter dem Kapitel „Schutz der Gefühle für Tiere“ vorgesehen. „Geschütztes Rechtsgut ist also nicht das Tier, sondern das menschliche Gefühl für Tiere. Das Tierschutzgesetz von 1991 legt das Hauptaugenmerk auf Haustiere und verbietet zum Beispiel das Töten von streunenden Hunden. Die Diskussion über die industrialisierte Tierhaltung und Praktiken wie Kükenschreddern oder Schweinekastration ohne Betäubung ist noch nicht so weit fortgeschritten wie in anderen Staaten“, bedauert Ladurner.

Deshalb müsse neben dem Schutz der Umwelt und der Biodiversität auch der Schutz der Tiere in der italienischen Verfassung entsprechend Platz finden, meinen die Mitglieder der SVP-Landtagsfraktion. Allerdings soll er unter der Wahrung der lokalen Kompetenzen vollzogen werden, die Südtirol aufgrund seines Autonomiestatutes innehat und welches auch im Bereich des Tierwohls berücksichtigt werden muss. Gert Lanz: „Südtirol bekennt sich zum Tierwohl und begrüßt seine Festschreibung in der italienischen Verfassung – die lokale Verwaltung der Kompetenzen muss jedoch garantiert bleiben. So haben wir es auch im Begehrensantrag klar formuliert.“

Von: mk

Bezirk: Bozen