Beschluss der Südtiroler Ärzte- und Zahnärztekammer im Visier

SVP und Freiheitliche reichen gemeinsam Rekurs ein

Mittwoch, 11. September 2019 | 17:14 Uhr

Bozen – SVP-Obmann Philipp Achammer sowie der freiheitliche Parteiobmann Andreas Leiter Reber haben dem Verwaltungsgericht am gestrigen Dienstag den bereits angekündigten Rekurs übermittelt, der einen für Südtirol und seine Autonomie untragbaren Beschluss der Ärzte- und Zahnärztekammer zum Inhalt hat: Ausländische Ärzte und Zahnärzte, die sich in das Berufsregister eintragen und in Südtirol tätig werden möchten, müssten eine Mindestkenntnis der italienischen Sprache auf B2 Niveau vorweisen, um in Südtirol ihren Beruf ausüben zu können. Dies wäre eine klare Diskriminierung der deutschen Sprache, weil die Voraussetzung zur Berufsausübung ausschließlich über die Kenntnis der italienischen Sprache definiert wäre.

Für die Fraktionen der Südtiroler Volkspartei und der Freiheitlichen Partei bedeutet das eine grobe Missachtung des Minderheitenschutzes und der autonomen Bestimmungen, welche sie auf keinen Fall hinnehmen würden.

Der Rekurs zum besagten Beschluss wurde am gestrigen Dienstag von den Erstunterzeichnern Philipp Achammer und Andreas Leiter Reber eingereicht. Mit Unterstützung sämtlicher deutscher Abgeordneter im Südtiroler Landtag und durch die Vertretung der Rechtsanwälte Meinhard Durnwalder und Markus Larch soll mit dem Rekurs der Minderheitenschutz sowie die Gleichstellung der deutschen Sprache weiterhin garantiert und die autonomen Rechte des Landes verteidigt werden.

 

Von: mk

Bezirk: Bozen