Gesetzesdekret regelt unterschiedliche Gültigkeitsdauer des Green Pass

Tauber: „Keine Diskriminierung“

Freitag, 04. Februar 2022 | 15:16 Uhr

Bozen – „Grundsätzlich sollten jene, die nun von Ungerechtigkeit und Diskriminierung reden, das jüngste Gesetzesdekret des Ministerrates schon im Detail studieren, bevor sie mit derartigen Vorwürfen an die Öffentlichkeit gehen“, reagiert der SVP-Landtagsabgeordnete Helmut Tauber auf die Vorwürfe der Freiheitlichen, des Team K und der Süd-Tiroler Freiheit, wonach nun Touristen auch mit 3G-Nachweis Zutritt zu Hotels haben, Einheimischen dies aber untersagt ist.

Das vorgestern beschlossene Gesetzesdekret regelt allein den Umgang mit jenen ausländischen Impf- und Genesenen-Zertifikaten, welche älter als sechs Monate sind. Tatsache ist, dass ausländische Impf- und Genesenen-Zertifikate im jeweiligen Heimatstaat teils eine längere Gültigkeit als sechs Monate haben und dass in einigen Herkunftsländen der Gäste die Möglichkeit einer Booster-Impfung nur eingeschränkt oder noch gar nicht besteht. Z. B können sich Kinder unter 18 Jahren in Polen, Belgien und Holland nicht boostern lassen.

„Diese Personen, die ja vollständig geimpft oder genesen sind und somit in ihrem Heimatstaat gültige Impfzertfikate besitzen, können nun mit einem zusätzlichen negativen Test die Super Green Pass Bereiche nutzen“, präzisiert Tauber. „Wenn sie die Corona-Tests nicht vorlegen, dann können sie eben die Aufstiegsanlage nicht nutzen, oder das Restaurant nicht betreten oder eben im Hotel nicht einchecken“, so Tauber abschließend in der Presseaussendung.

Von: mk

Bezirk: Bozen