Franz Ploner pocht auf eigenständige gesetzliche Regelung

Team K für ein Recht auf selbstbestimmtes Lebensende

Donnerstag, 04. Juni 2026 | 15:44 Uhr

Von: mk

Bozen – Das Team K begrüßt das Ziel, die Urteile des Verfassungsgerichtshofes zum medizinisch assistierten Suizid umzusetzen und damit ein bereits anerkanntes Recht auch praktisch zugänglich zu machen. Die von der Landesregierung gewählte Vorgehensweise wirft für das Team K jedoch erhebliche demokratische und inhaltliche Fragen auf.

Dieses Gesetz wurde kurzfristig als Änderungsantrag in das Omnibusgesetz 71/25 aufgenommen und wurde den Mitgliedern der  Gesetzgebungskommission erst kurz vorher zugesandt. Dadurch sei eine “vertiefte Diskussion über eines der sensibelsten ethischen, rechtlichen und gesundheitspolitischen Themen verhindert” worden, kritisiert das Team K. Dass die Mitteilung an einem Freitagnachmittag unmittelbar vor einem langen Feiertagswochenende erfolgt sei, verstärke den Eindruck, dass die öffentliche Debatte möglichst klein gehalten werden sollte.

Das Team K setze sich seit Langem für eine klare gesetzliche Regelung ein, wie der Landtagsabgeordnete Franz Ploner erklärt. Er hat bereits vor Monaten einen eigenen Gesetzesvorschlag eingebracht, der auf dem Urteil Nr. 242/2019 des Verfassungsgerichtshofes basiert und klare Verfahren, Fristen sowie die Einbindung des Landesethikkomitees vorsieht.

“Auch inhaltlich bleiben Fragen offen: Im nun vorliegenden Text fehlt ein ausdrücklicher Bezug auf die grundlegende Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes. Zudem wäre die Zusammensetzung der multidisziplinären Kommission zu vertiefen. Das Fehlen eines Gutachtens der Landesethikkommission ist bedenklich. Beim Lebensende darf es keine Verfahrensabkürzungen geben. Wir unterstützen die Umsetzung eines vom Verfassungsgerichtshof anerkannten Rechts. Ein Thema dieser Tragweite verdient jedoch ein eigenes Gesetz, Transparenz und eine breite öffentliche Diskussion. Der Eindruck entsteht, dass hier kurzfristig eine politisch heikle Materie in das Omnibusgesetz aufgenommen wurde – auch um bereits bestehende Initiativen im Landtag zu übergehen. Die Bürgerinnen und Bürger haben Anspruch auf eine offene und sachliche Debatte”, erklärt der Landtagsabgeordnete Franz Ploner.

Für das Team K dürfe die Regelung des medizinisch assistierten Suizids  nicht als Nebenthema zwischen Dutzenden anderer Bestimmungen im Ombudsgesetz  behandelt werden: “Es geht um Grundrechte, Selbstbestimmung, Medizin und gesellschaftliche Verantwortung – und deshalb um eine Frage, die eine eigenständige gesetzliche Regelung und eine breite öffentliche Diskussion verdient.”

Bezirk: Bozen

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