Von: mk
Trient – Die drei Volksanwältinnen der Europaregion Daniela Longo, Gabriele Morandell und Maria Luise Berger sprachen in Trient über den richtigen Ausgleich zwischen dem Recht auf Datenzugang und jenem auf Datenschutz.
Die Volksanwältinnen der drei Euregio-Territorien, Daniela Longo aus dem Trentino, Gabriele Morandell aus Südtirol und Maria Luise Berger aus Tirol trafen sich am Freitag letzter Woche in Trient zusammen mit Euregio-Generalsekretär Christoph von Ach bei einem runden Tisch zu einem gemeinsamen Austausch und erörterten die europäische als auch die lokale Gesetzgebung zum Thema Aktenzugangsrecht und Datenschutz. Frau Prof. Dr. Anna Simonati moderierte das Seminar, bei welchem auch ganz konkrete Beispiele erörtert wurden.
Anwesend war auch der Volksanwalt der Region Aosta, Enrico Formento Dojot, der als Vizepräsident der Vereinigung der italienischen Volksanwälte auch seine Erfahrungen mit in die Diskussion einbrachte.
Auch die Volksanwaltschaften in der Europaregion müssen sich, so die drei Volksanwältinnen unisono, den neuen Anforderungen anpassen. Umso mehr gelte es, Vergleiche mit den Kolleginnen dies- und jenseits der Grenzen anzustellen und Erfahrungen auszutauschen, aber auch gemeinsame Kompetenzen und Knowhow aufzubauen, was Bürgerbeteiligungsrechte, Aktenzugang und Transparenz betrifft. Bei der Tagung wurde von allen Teilnehmern erkannt, dass es für die öffentliche Verwaltung sehr schwierig ist den richtigen Ausgleich zwischen dem Recht auf Akteneinsicht oder Auskunftspflicht und dem Recht auf Datenschutz -in Österreich auch als „Geheimhaltungspflicht“ bezeichnet – zu finden.
Die Erfahrung der drei Volksanwältinnen zeige, so Longo, Morandell und Berger unisono, dass sich die zuständigen Beamten bei solchen Konflikten für den Datenschutz entscheiden und auf eine Veröffentlichung einer Maßnahme bzw. auf eine Auskunftspflicht verzichten bzw. diese aufgrund des Datenschutzes ablehnen.
Im Rahmen der Diskussion zu einzelnen Beschwerdefällen waren sich die Tagungsteilnehmer grundsätzlich einig darüber, dass die Entscheidungen auf Aktenzugang von Fall zu Fall zu beurteilen sind und wenn möglich diesem stattzugeben ist, auch wenn zum Schutz von persönlichen Daten Teile des Verwaltungsverfahrens bzw. einige Teile der Maßnahme verdunkelt bzw. nicht ausgehändigt werden.
Eine grundsätzliche Nichtveröffentlichung und Geheimhaltung aller entsprechenden Maßnahmen wurde von allen Anwesenden als im Sinne der Transparenz als nicht korrekt empfunden.
Für den Besuch des Seminars wurden vom Rat der Trentiner Anwaltskammer zwei Akkreditierungspunkte vergeben. Die Veranstaltung stand unter der Schirmherrschaft der Europaregion und der Berufskammer der Anwälte der Autonomen Provinz Trient.