Teileinsturz des Landesgerichts Bozen

Übergangsregelung für Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung erlassen

Freitag, 17. Juli 2026 | 16:18 Uhr

Von: mk

Bozen – Trotz des Teileinsturzes des Landesgerichts Bozen am 16. Juli werden alle Wettbewerbe, Ausschreibungen und sonstigen Verwaltungsverfahren regulär fortgeführt. Damit Bürgerinnen und Bürger durch die derzeitige Ausnahmesituation keine Nachteile erleiden, hat Landeshauptmann Arno Kompatscher am 17. Juli eine Dringlichkeitsmaßnahme zur Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung erlassen.

Da das Gerichtsgebäude derzeit nicht zugänglich ist, können die dort verwahrten Sprachgruppenzugehörigkeitserklärungen vorübergehend weder eingesehen noch eingeholt werden. Mit der am 17. Juli erlassenen Anordnung wird deshalb die Verpflichtung zur Vorlage beziehungsweise Einholung dieser Erklärung bis auf Weiteres ausgesetzt.

Die Übergangsregelung betrifft ausschließlich die Verfügbarkeit der Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung. Alle Verfahren, Wettbewerbe, Ausschreibungen und sonstigen Verwaltungsabläufe, für die diese Erklärung üblicherweise erforderlich ist, werden ohne Unterbrechung fortgesetzt. Niemand verliert aufgrund der derzeitigen Unzugänglichkeit der Erklärungen seine Teilnahme- oder Zugangsmöglichkeiten. Die Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung kann zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht werden.

Ziel der Maßnahme ist es, die Handlungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung sicherzustellen und zu gewährleisten, dass Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltungen durch die außergewöhnliche Situation keine Nachteile erleiden.

Die Dringlichkeitsmaßnahme tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und gilt bis zu einer anderslautenden Regelung.

Bezirk: Bozen

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