Von: mk
Bozen – Per Beschluss der Landesregierung wird ab kommendem 1. April der monatliche Landesbeitrag für den Kauf von glutenfreien Produkten für die rund 1.600 Zöliakie-Patienten im Land gekürzt, berichtet das Tagblatt Dolomiten. Eine zweifache Kürzung steht weiblichen Zöliakie-Patienten ins Haus. Deren Beitrag schrumpft zusätzlich, weil er ab April nach dem Kalorienbedarf berechnet wird und Frauen weniger Kalorien als Männer brauchen.
Der Landesregierungsbeschluss vom vergangenen 5. Februar fußt auf dem gesamtstaatlichen Gesetz vom August 2018.
„Der monatliche Betrag wurde auf der Grundlage des Kalorienbedarfs berechnet und beträgt maximal 99 Euro für Frauen und 124 Euro für Männer – gestaffelt nach Altersklasse. Bisher betrug der monatliche Betrag maximal 140 Euro, und zwar unabhängig vom Geschlecht“, erklärt Katia Sangermano, Referentin für territoriale pharmazeutische Versorgung im Sanitätsbetrieb, den „Dolomiten“ gegenüber.
Wissenschaftliche Studien würden eindeutig belegen, dass Frauen einen geringeren Kalorienbedarf hätten als Männer. Das sei nicht diskriminierend und der Beschluss sei mit der Zöliakievereinigung abgesprochen worden, betont Sangermano.
Die gesamtstaatliche Vorgabe sieht eine weitere Einschränkung vor. Es dürfen nur mehr Produkte zulasten des Gesundheitswesens abgegeben werden, die sowohl im gesamtstaatlichen Register für glutenfreie Produkte eingetragen sind und zudem eine sogenannte EAN-Nummer besitzen.
Mehr lest ihr in der aktuellen Ausgabe des Tagblatts Dolomiten!
Grüner Beschlussantrag zu Produkten für Zöliakie-Kranke
Die von der Landesregierung beschlossene Kürzung der monatliche Beiträge für den Kauf von glutenfreien Produkten für die rund 1.600 Zöliakie-Patienten in unserem Land ist für Südtirols Grüne nicht nachvollziehbar. Vor allem die zweifache Kürzung bei weiblichen Zöliakie-Patienten sei schlicht inakzeptabel.
„Die Benachteiligungen von Frauen und Mädchen ist umso fragwürdiger, als ja auch bei Medikamenten nicht berücksichtigt wird, dass Frauen meist weniger wiegen als Männer. Es geht nicht an, dass die Körperstruktur von Frauen nur dann ins Gewicht fällt, wenn man daran sparen kann!“, erklären die Landtagsabgeordneten Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba und Hanspeter Staffler.
Auch wenn die staatlichen Bestimmungen auch geringere Beiträge vorsehen, müsse dennoch den hohen Lebenshaltungskosten in Südtirol Rechnung getragen werden.
Die Landtagsfraktion der Verdi Grüne Vërc stellt sich entschieden gegen diese Sparmaßnahmen auf Kosten kranker Mitbürger*Innen und fordert die Landesregierung auf, den gefassten Beschluss zu widerrufen.