Von: Ivd
Rom – „Gestern Abend hat der Senat den Gesetzestext zur Universität verabschiedet, einschließlich der Bestimmung, die dank eines von mir in der siebte Gesetzgebungskommission eingebrachten Änderungsantrags aufgenommen wurde: in Zukunft können nun auch habilitierte Personen ohne Lehrstuhl aus dem deutschen Ausland, an die Universität Bozen berufen werden. Dies im Rahme von zehn Prozent der gesamten Lehrbeauftragten (179 Profs also 17). Ein Ergebnis, das dank eines kontinuierlichen und konstruktiven Austauschs mit Landesrat Achammer und Ministerin Bernini zustande gekommen ist, der ich für ihre Sensibilität und ihre Bereitschaft danke“, so Senatorin Unterberger, Vorsitzende der Autonomiegruppe im Senat in einer Mitteilung.
„Bekanntlich zeichnet sich die Freie Universität Bozen durch Ihren Dreisprachigkeitsansatz, sowohl in der Lehre als auch in der Forschung aus. Bereits bei ihrer Gründung war klar, dass sie eine international ausgerichtete Universität sein sollte, mit einem Lehrkörper, der zu einem großen Teil aus dem Ausland stammt. Auch das Studienangebot und die Forschungsprojekte sind in internationale und interregionale Netzwerke eingebunden – etwa im Rahmen der Euregio und in Zusammenarbeit mit den Universitäten Innsbruck und Trient. Für die Bestellung der Professorinnen und Professoren richtet sich die Freie Universität Bozen nach den Vorgaben des italienischen Ministeriums für Universität und Forschung. Als nichtstaatliche Universität kann sie jedoch – im Rahmen der Sonderregelungen der sog. ‚Legge Bassanini‘ – bis zu 70 ProzentProzent ihres Lehrkörpers direkt aus dem Ausland berufen“, so Unterberger weiter.
„In der Praxis gestaltet sich die direkte Berufung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus deutschsprachigen Ländern jedoch äußerst schwierig, da die derzeit geltende nationale Regelung dies verhindert. Letztere erlaubt zwar die direkte Berufung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, aber nur wenn sie an ausländischen Universitäten Positionen innehaben, die den italienischen Professuren (erster und zweiter Ebene) entsprechen.“
Weiterhin meint Unterberger: „Dies bedeutet, dass für eine Berufung in Italien, bereits ein Lehrstuhl im Ausland gegeben sein muss. Dadurch ist es der Freien Universität Bozen nicht möglich, junge Talente aus dem Ausland zu berufen, die zwar über eine Lehrbefähigung verfügen, aber noch keine Professur innehaben. Die Folge ist ein Mangel an deutschsprachigem Lehrpersonal. Aus diesem Grund wird das deutschsprachige Studienangebot der Universität zunehmend von Gastdozentinnen und -dozenten oder von Professorinnen und Professoren im Ruhestand getragen.“
„Dank dieser neuen Maßnahme, wird es im Rahmen von zehn Prozent des gesamten Lehrkörpers erlaubt, auch solche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zu ernennen, die an Universitäten im deutschsprachigen Raum eine Lehrbefähigung nach dem jeweiligen nationalen Recht erworben haben, ohne bereits eine Professur zu bekleiden. Die genauen Voraussetzungskriterien sollen mit Durchführungsbestimmungen des Ministeriums festgelegt werden“, so die Abgeordnete.
Abschießend fügt sie hinzu: „Auch wenn die Direktberufung ohne Lehrstuhl auf zehn Prozent des Lehrkörpers festgelegt ist, ist es ein Schritt in die richtige Richtung für den Erhalt der dreisprachigen Universität Bozen. Nach der heutigen Zustimmung des Senats geht der Gesetzentwurf zur endgültigen Verabschiedung an die Abgeordnetenkammer.“




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