Von: mk
Bozen/Trient – Der Regionalrat hat sich heute mit dem Beschlussantrag Nr. 56, eingebracht von den Regionalratsabgeordneten Kaswalder, Fasanelli und Borga, befasst, mit dem die Regionalregierung verpflichtet werden soll, nochmals die effektiven Erfordernisse, denen die Region gerecht werden muss, zu überprüfen und die eigenen Organisationsstrukturen und Gliederungen sowie deren Funktionen neu festzulegen und die Staffelung der Organisationsstrukturen im Sinne des Artikels 3 des Tarifvertrages der Führungskräfte der Region von Grund auf zu erneuern. Die im Mai 2017 vorgenommene Neuordnung entspreche nicht den Aufgaben der Region, meinte Walter Kaswalder (gemischte Fraktion). Die neue Abteilung für Planung und Programmierung der Ressourcen sei für ihr Aufgabengebiet überdimensioniert, dasselbe gelte für die neu eingeführten Ämter. Auch die Beauftragung externer Führungskräfte sei Zeichen dafür, dass man mit der Verwaltungsreform nur Freunde und Bekannte befriedigen wollte.
Ugo Rossi, Vizepräsident der Region, verwies auf die Antwort, die Regionalpräsident Kompatscher auf die Einwände Kaswalders bereits gegeben habe. Die Neuordnung sei auch durch die Übernahme der Zuständigkeit für die Justizverwaltung notwendig gewesen, der Personalstand sei damit von 200 um 400 Mitarbeiter erhöht worden. Er verwahrte sich gegen den Vorwurf der Verfolgung persönlicher Interessen. Der Antrag wurde mit 13 Ja, 29 Nein und sieben Enthaltungen abgelehnt.
Gesetzentwurf Nr. 89: Änderungen zu den Regionalgesetzen Nr. 29 vom 21. Oktober 1963, Nr. 3 vom 30. November 1994 und Nr. 10 vom 23. Oktober 1998 „Verbot der Teilnahme an der Beschlussfassung, Gründe für die Nichtwählbarkeit zum Bürgermeister, Gründe für die Unvereinbarkeit mit dem Amt eines Bürgermeisters oder eines Referenten“ (eingebracht von den Regionalratsabgeordneten Köllensperger und Degasperi). Mit dem Gesetz sollen die Einschränkungen, die für Ehepartner gelten, nun auch auf die Lebenspartnerschaften und nichtehelichen Lebensgemeinschaften ausgedehnt werden, die der Gesetzgeber 2016 anerkannt hat, wie Paul Köllensperger (5 Sterne Bewegung) erklärte. Bürgermeister und Referenten dürften derzeit nicht an Abstimmungen teilnehmen, wenn die Angelegenheit ihren Ehepartner betreffe, es gebe auch Gründe für Nichtwählbarkeit und Unvereinbarkeit. Vorliegender Gesetzentwurf gehe auf die neue Rechtslage ein. In der Generaldebatte meldete sich niemand zu Wort.
In der Artikeldebatte erklärte Paul Köllensperger, dass man auf die Erwähnung anderer, nicht registrierter Lebenspartnerschaften verzichtet habe, da das schwer kontrollierbar wäre. Rodolfo Borga (Amministrare e Civica Trentina) kündigte Stimmenthaltung an, da er grundsätzlich gegen das staatliche Gesetz zu den anerkannten Lebensgemeinschaften sei. Die drei Artikel wurden ohne Gegenstimmen genehmigt.
In ihrer Stimmabgabeerklärung kündigte Myriam Atz Tammerle (STF) die Zustimmung ihrer Fraktion an. Gleichwohl sollte aber die Zuständigkeit für die Lokalkörperschaften von der Region an die beiden Provinzen übertragen werden. Sie fragte, warum die SVP anfänglich gegen den Gesetzentwurf gewesen sei. Der Text sei in der Gesetzgebungskommission verändert worden, erklärte Ass. Josef Noggler, daher die Zustimmung seiner Fraktion. Der Gesetzentwurf wurde mit 26 Ja und neun Enthaltungen genehmigt.
Beschlussantrag Nr. 61, eingebracht von den Regionalratsabgeordneten Degasperi, Köllensperger, Borga und Civettini, mit dem die Regionalregierung verpflichtet werden soll, sich dringend dafür einzusetzen, dass beim Friedensrichteramt in Trient ein zweiter Richter eingestellt wird. Dort sei ein Engpass entstanden, berichtete Filippo Degasperi (5 Sterne Bewegung), da eine wegen Pensionierung frei gewordene Stelle nicht nachbesetzt wurde. So waren im September 80 Verhandlungen für denselben Vormittag angesetzt worden, der Richter in Trient müsse nun auch die Fälle der Bezirke Cles, Mezzolombardo und Cavalese behandeln.
Die Situation bereite auch der Regionalregierung Sorge, erklärte Ass. Giuseppe Detomas. Auch in Südtirol gebe es Engpässe, gravierender seien sie aber in Trient. Eine Reform habe es nun möglich gemacht, 8 Richterstellen auszuschreiben, aber das Verfahren sei komplex und werde Jahre dauern. Die Regionalregierung nehme den Antrag gerne an, wolle aber nicht den Eindruck entstehen lassen, sie habe sich um die Angelegenheit nicht gekümmert. Sie habe alles getan, was möglich war, aber hier liege die Zuständigkeit beim Staat.
Marino Simoni (PT) unterstützte den Antrag. Die Übernahme der Zuständigkeit für die Justizverwaltung sei kein großer Wurf gewesen, nach und nach zeigten sich die Probleme.
Rodolfo Borga (ACT) unterstützte den Antrag ebenfalls, wenngleich man gegen die römischen Unzulänglichkeiten nicht viel ausrichten könne.
Der Antrag wurde mit 38 Ja und sechs Enthaltungen angenommen.
Beschlussantrag Nr. 60, eingebracht von den Regionalratsabgeordneten Köllensperger, Degasperi und Borga, mit dem die Regionalregierung verpflichtet werden soll, die unverzügliche Aufhebung der von der A22 einseitig getroffenen Entscheidung, nämlich die Beseitigung des Abfalls der Rastplätze und Raststätten selbst vorzunehmen, einzufordern. Durch die Änderung werde die territoriale Zuständigkeit der Gemeinden ausgehöhlt und sie habe auch erhebliche Auswirkungen auf deren Haushalte, erklärte Paul Köllensperger (5 Sterne Bewegung). Die Bürger würden dadurch eine Erhöhung der Müllgebühren hinnehmen müssen. Die Gemeinden Pfatten und Lavis hätten sich dagegen bereits zur Wehr gesetzt.
Walter Blaas (Freiheitliche) bestätigte, dass die Zuständigkeit für die Müllentsorgung bei den Gemeinden liegt. Es gebe an bestimmten Stellen damit Probleme, weil die Zufahrten zu den Raststätten nicht günstig seien. Es gebe auch unterschiedliche Gemeindeordnungen, die zu berücksichtigen wären. Daher sollte sich die Autobahngesellschaft mit den Gemeinden an einen Tisch setzen, um eine Lösung zu finden.
Mauro Gilmozzi (UPT) gab sowohl der Autobahn wie den Gemeinden Recht, beide Positionen hätten ihre Rechtsgrundlagen. Daher unterstützte er den Vorschlag eine Runden Tischs zwischen A22 und Gemeinden.
Die Regionalregierung sei der Meinung, dass die Autobahn nicht den im Antrag genannten Rechtsgrundlagen unterstehe, erklärte Ass. Giuseppe Detomas. Man warte auf ein entsprechendes Gerichtsurteil. Er plädierte daher für eine Vertagung des Antrags.
Der Antrag verlange nur eine Suspendierung des entsprechenden Beschlusses, bis die Rechtslage geklärt sei, präzisierte Paul Köllensperger. Rodolfo Borga (ACT) unterstützte den Antrag. Den Gemeinden würden Einnahmen entgehen, daher könne man die Angelegenheit nicht einfach vertagen.
Bernhard Zimmerhofer (STF) bezeichnete es als starkes Stück, dass die Gemeinden den Dreck hätten, aber nicht die Einnahmen. Ass. Detomas sprach sich gegen eine Suspendierung aus. Die A22 habe den Entsorgungsdienst per Ausschreibung vergeben, ein vorzeitiger Rücktritt aus dem Vertrag könnte teuer werden. Der Antrag wurde mit 24 Ja, 20 Nein und vier Enthaltungen angenommen.
Begehrensantrag Nr. 12, eingebracht von den Regionalratsabgeordneten Köllensperger, Degasperi, Borga, Civettini, Fasanelli, Heiss, Dello Sbarba und Foppa, damit das italienische Parlament und die italienische Regierung auf die EU-Kommission dahingehend Einfluss nehmen, auf dass alle regionalen geschützten Qualitätsbezeichnungen gewahrt und in das Freihandelsabkommen CETA auch jene Trentiner und Südtiroler Spezialitäten aufgenommen werden, die ausgeschlossen worden sind, sowie um die Qualitäts- und Gesundheitsstandards der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und der Fleischprodukte und Tierzucht in den Berggebieten zu schützen und die Einfuhr von Produkten aus Kanada, die Substanzen enthalten, die gemäß der europäischen oder italienischen Gesetzgebung in der Landwirtschaft und Tierzucht nicht verwendet werden dürfen, zu verbieten – Darlegung der negativen Haltung zur Ratifizierung des CETA-Abkommen sofern den dargelegten Forderungen nicht Rechnung getragen wird.
Eine Reihe von Produkten mit geschützter Ursprungsbezeichnung – Apfel aus dem Nonstal, der Spressa aus den Judikarien, die Susine aus Dro, der Stilfser, der Puzzone aus Moena/Spretz Tzaori – seien aus dem Anhang des CETA gestrichen worden, erklärte Filippo Degasperi (5 Sterne Bewegung). Sein Fraktionskollege Paul Köllensperger erinnerte daran, dass mit CETA auch ein Produzent von Gentech-Lebensmitteln und von Glyphosat gedeckt werde, welche in einigen europäischen Ländern nicht zugelassen seien.
Arnold Schuler (SVP) räumte ein, dass die Liste der geschützten Produkte unvollständig sei, und dazu gebe es noch Verhandlungen. Andererseits würden viele regionale Produkte mit CETA einen Schutzstatus auch in Kanada erreichen würden. Die europäischen Qualitäts- und Sicherheitsstandards müssten eingehalten werden.
Filippo Degasperi betonte, dass im CETA-Anhang fast sämtliche Südtiroler g.g.A.-Produkte enthalten seien, aber keines aus dem Trentino. Der Antrag wolle nicht die Südtiroler Produkte streichen, sondern die Trentiner Produkte einfügen.
Walter Kaswalder (gemischte Fraktion) unterstützte den Antrag und vermisste eine Stellungnahme des Trentiner Landwirtschaftslandesrats.
Auch Rodolfo Borga (ACT) unterstützte den Antrag. Ein ähnlicher sei kürzlich im Trentiner Landtag abgelehnt worden. Es gehe nicht nur um die schützenswerten Produkte, sondern auch um die Gesundheit der Konsumenten. Borga warf der Trentiner Landesregierung diesbezüglich geringes Engagement vor.
Michele Dallapiccola (PATT) sprach sich gegen den Antrag aus, dessen erster Teil falsch formuliert sei. Die Liste der Produkte, die in den Anhang aufgenommen werden sollen, müsse dem Ministerium übermittelt werden, das sich seinerseits an die EU-Kommission wenden werde. Wenn es nur um solche Formalitäten gehe, könne man den Antrag auch umformulieren, bot Filippo Degasperi (5SB) an. Der Antrag wurde mit 22 Ja, 24 Nein und drei Enthaltungen abgelehnt.
Damit war die Tagesordnung erschöpft, da ein weiterer Punkt auf die nächste Sitzung vertagt wurde. Die Jänner-Sitzung wurde somit beendet.