Von: mk
Bozen – Der Dachverband für Natur- und Umweltschutz sieht die Forderung nach einem starken Landesklimagesetz der Plattform “Klimagesetz jetzt!” durch das kürzlich erlassene Urteil des Verwaltungsgerichts Bozen zur Heizungsregelung bestätigt.
Das Verwaltungsgericht Bozen hat zentrale Bestimmungen des Landesdekrets zur Einschränkung von Öl- und Gasheizungen aufgehoben. Geklagt hatte die Südtirolgas AG – ein Unternehmen, das mehrheitlich im Eigentum von Südtiroler Gemeinden ist. „Damit erhält die Wärmewende in Südtirol einen spürbaren Dämpfer“, erklärt der Dachverband. Konkret betraf das Urteil jene Vorgaben des Dekretes, welche beim anstehenden Austausch von Heizanlagen den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energiesysteme vorsahen.
Südtirols Gebäudebestand ist für rund ein Viertel der hausgemachten Treibhausemissionen verantwortlich, weil der Großteil der Gebäude mit Erdgas betrieben werden. Das Dekret wollte die Weichen stellen, um Erdgas so schnell wie möglich vor allem durch Fernwärme und Wärmepumpen zu ersetzen. Diese Initiative der Landesregierung wurde nun durch die Südtiroler Gemeinden zu Fall gebracht. Hanspeter Staffler, Direktor des Dachverbandes, betont: „Das Urteil zeigt deutlich auf, dass Klimaschutz weder rechtlich noch gesellschaftlich ausreichend stark verankert ist.“
Die Vorsitzende Elisabeth Ladinser ergänzt: „Dass ein mehrheitlich in Gemeindebesitz stehendes Unternehmen gegen zentrale Klimaschutzmaßnahmen vorgeht, ist ein widersprüchliches Signal. Das Urteil macht deutlich, dass wir Klimaschutzmaßnahmen auf eine rechtlich solide Grundlage stellen müssen. Südtirol braucht jetzt ein Landesklimagesetz, das Ziele, Maßnahmen und Zuständigkeiten klar definiert und dauerhaft absichert.“
Für den Dachverband und für die 47 Organisationen der Plattform “Klimagesetzt jetzt!” bleibt die Energiewende eine Gemeinschaftsaufgabe. Sie brauche verlässliche Rahmenbedingungen, die Zusammenarbeit aller Akteure und den politischen Willen, den Weg Richtung Klimaneutralität konsequent weiterzugehen.




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