Von: luk
Tscherms – Nach einigen unguten Zwischenfällen in den vergangenen Jahren hat die Gemeinde Tscherms die Regelungen und die damit verbundenen Geldstrafen für Hundehalter angezogen.
Der genehmigte Beschluss sieht vor, dass Hunde stets an einer maximal 1,5 Meter langen Leine ausgeführt werden. Der Hundehalter muss außerdem immer einen Maulkorb mitführen und Körperausscheidungen seines Tieres sachgerecht einsammeln und entsorgen.
Für Hunde gibt es ab nun zudem ein Verbot für diverse öffentliche Orte: Dazu gehören Friedhöfe, Spielplätze, Altersheime sowie Schul- und Kindergärtenhöfe. Den Vierbeinern ist es künftig auch verboten, öffentliche Brunnen für ein Bad zu verwenden.
Die Gemeindepolizei wird kontrollieren, ob sich in Tscherms die Hundehalter daran halten. Stellen sie fest, dass sich Hunde undiszipliniert verhalten, werden für die Halter Geldstrafen von bis zu 759 Euro fällig, wie die Tageszeitung Alto Adige berichtet.
Bürgermeister Roland Pernthaler erklärt, dass es immer mal wieder zu beunruhigenden Situationen gekommen sei. Personen hätten sich vor der Präsenz von Hunden erschrocken.