Von: red
Bozen – Am 22. und 23. März 2026 sind die Bürger in Italien – und damit auch in Südtirol – zur Abstimmung über ein Verfassungsreferendum aufgerufen. Gegenstand der Volksabstimmung ist das Verfassungsgesetz mit dem Titel „Bestimmungen über das Gerichtswesen und die Einrichtung des Disziplinargerichtes“, das vom Parlament verabschiedet und am 30. Oktober 2025 im Amtsblatt der Italienischen Republik veröffentlicht wurde.
Die Wahllokale sind am Sonntag, 22. März, von 7.00 bis 23.00 Uhr sowie am Montag, 23. März, von 7.00 bis 15.00 Uhr geöffnet. Die Wähler erhalten einen Stimmzettel, auf dem sie ihre Stimme durch Ankreuzen von „Ja“ oder „Nein“ abgeben können.
Stimmt die Mehrheit mit „Ja“, wird das Verfassungsgesetz bestätigt und tritt endgültig in Kraft. Überwiegt hingegen das „Nein“, gilt die Reform als abgelehnt, und die bestehenden verfassungsrechtlichen Bestimmungen bleiben unverändert bestehen.
Für dieses Referendum ist kein Mindestbeteiligungsquorum vorgesehen. Das Ergebnis ist somit unabhängig von der Wahlbeteiligung gültig.
Die Auszählung der Stimmen beginnt unmittelbar nach Schließung der Wahllokale am Montag, 23. März, ab 15.00 Uhr.




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