Ein Treffen am 21. November

Viertelkomitee Obermais wird neu gegründet

Dienstag, 15. November 2016 | 12:54 Uhr

Meran – Am Montag, 21. November werden sich Merans Bürgermeister Paul Rösch und Vizebürgermeister Andrea Rossi mit den an der Gründung eines Obermaiser Stadtviertelkomitees interessierten Bürgern treffen.

Das Treffen ist eines aus einer Reihe von Zusammenkünften, die in den letzten Wochen zwischen den Meraner Stadtverwaltern sowie Vertreterinnen und Vertretern der Stadtviertelkomitees stattgefunden haben. Nach dem Informationsabend über die Risiken bei Störfällen im Solland-Silicon-Werk, der am 6. Oktober in Sinich stattfand, hat kürzlich Mauro Spagnolo von der Agentur für Zivilschutz den Bürgern von Gratsch das Projekt zur Errichtung eines neuen Wasserauffangbeckens im angrenzenden Gebiet der Gemeinde Tirol erläutert.

Im Rahmen eines weiteren Treffens wurde auf Antrag der Stadtviertelpräsidenten und im Beisein des Stadtpolizeikommandanten Fabrizio Piras das Thema Sicherheit und Aufsichtsdienst in den verschiedenen Stadtbereichen behandelt.

Sinich: Neuwahl des Stadtviertelrates am 3. und 4. Dezember

Kanditaturen müssen bis 30. November eingereicht werden. Aktives und passives Wahlrecht haben Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, am Wahltag seit mindestens 30 Tagen in diesem Stadtviertel ansässig sind oder InhaberIn eines Handelsunternehmens oder einer Immobilie sind.

Am 3. und 4. Dezember findet im Pfarrsaal am Vittorio-Veneto- Platz die Neuwahl des Stadtviertelrates von Sinich statt. Wahlberechtigt sind insgesamt 2.280 Bürger. Der Stadtviertelrat besteht aus dreizehn Mitgliedern; jede der vier Zonen (Dorf, St.-Josef-Kirche,  Fermi-Zone und Handwerkerzone) muss darin vertreten sein. Der Wahlsitz für die Stimmabgabe bleibt am Samstag, 3. Dezember von 17 bis 19:30 Uhr und am Sonntag, 4. Dezember von 8:30 bis 13 Uhr geöffnet. Kanditaturen sind bis 30. November beim Amt für Stadtviertel oder bei der ordentlichen Bürgerversammlung, die am 25. November in Sinich stattfindet, einzureichen.

Aktives und passives Wahlrecht haben alle jene Bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, am Wahltag seit mindestens 30 Tagen in diesem Stadtviertel ansässig sind oder Inhaber eines Handelsunternehmens oder einer Immobilie sind. Wer ein politisches Mandat innehat, kann wählen, aber nicht gewählt werden (Artikel 10 des Statuts). Für weitere Auskünfte können sich Interessierte an das Amt für Stadtviertel der Stadtgemeinde Meran wenden, Zimmer 71 im zweiten Stock des Rathauses, Tel. 0473 250239, E-Mail: renzo.longhino@ gemeinde.meran.bz.it

Von: mk

Bezirk: Burggrafenamt