Von: luk
Bozen – Der I. Gesetzgebungsausschuss hat heute zwei Gesetzentwürfe behandelt und drei vertagt.
Der Landesgesetzentwurf Nr. 5/18 – Bestimmungen über die Wahlwerbung von Vereinen, Verbänden und Gewerkschaften, eingebracht von den Grünen – wurde mit 4 Ja (Süd-Tiroler Freiheit, Freiheitliche, Team Köllensperger und L’Alto Adige nel cuore – Fratelli d’Italia) und 4 Gegenstimmen (SVP, Lega Alto Adige – Südtirol) abgelehnt, wobei gemäß Geschäftsordnung die Stimme der Vorsitzenden ausschlaggebend war. Der Gesetzentwurf, der Sanktionen einführen will, wurde von der Mehrheit abgelehnt, da es heute keine direkte Wahlwerbung durch die Verbände gebe, während die indirekte schwer zu kontrollieren sei.
Der Landesgesetzentwurf Nr. 15/19 – Gleichstellung der in Südtirol lebenden Briten, eingebracht von den Freiheitlichen – wurde mit 3 Ja (STF, F und 1 SVP) und 5 Nein (2 SVP, TK, AAnc, Lega) abgelehnt. Die Mehrheit des Ausschusses war der Meinung, dass dem Land dafür die Zuständigkeit fehlt, dass der Brexit noch nicht entschieden ist und dass ein Staatsgesetz die Materie regelt.
Auf Antrag der jeweiligen Einbringer vertagt wurden hingegen die Behandlung der Gesetzentwürfe Nr. 12/19 – Änderung des Landesgesetzes vom 3. Dezember 2018, Nr. 22, ‚Direkte Demokratie, Partizipation und politische Bildung‘ und des Landesgesetzes vom 8. Februar 2010, Nr. 4, ‚Einrichtung und Ordnung des Rates der Gemeinden‘, eingebracht von der SVP –, Nr. 2/18 – Recht auf Mehrsprachigkeit im Bildungssystem des Landes, eingebracht von den Grünen – und Nr. 9/19 – Änderung des Landesgesetzes vom 19. März 1991, Nr. 5 ‚Förderung der Entwicklungszusammenarbeit sowie der Solidaritäts- und Friedensbestrebungen‘, eingebracht von den Grünen.