Antwort des HGV

Wildcampen in Südtirol: Kontroverse zwischen Campern und HGV

Mittwoch, 31. Dezember 2025 | 15:33 Uhr

Von: Ivd

Bozen – Das geplante Vorgehen gegen sogenanntes Wildcampen in Südtirol sorgt für anhaltende Diskussionen. Auslöser ist eine Musterverordnung des Südtiroler Gemeindenverband, die von Gemeinden übernommen werden kann und ein konsequenteres Vorgehen gegen unerlaubtes Campieren vorsieht. Während Tourismusvertreter die Maßnahme als notwendig erachten, meldet sich nun auch kritische Stimme aus der Bevölkerung zu Wort.

In einem offenen Schreiben vom 23. Dezember äußert sich Michael Burchia, der selbst aus Südtirol stammt und mit dem Wohnmobil unterwegs ist, deutliche Kritik an der öffentlichen Debatte. Er bemängelt, dass Wohnmobile pauschal als Problem dargestellt würden, während andere Formen von Umweltbelastung – etwa durch Autos oder Reisebusse ohne sanitäre Einrichtungen – kaum thematisiert würden. Aus seiner Sicht fehle es weniger an Verboten als an einfacher, funktionaler Infrastruktur wie kostengünstigen Stell- und Rastplätzen mit Müllentsorgung und sanitären Anlagen. Zudem kritisiert Burchia eine zunehmende Einschränkung des freien Zugangs zur Natur, insbesondere für Einheimische mit begrenzten finanziellen Möglichkeiten.

Der Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) weist diese Darstellung heute in einer Pressemitteilung zurück. In seiner Stellungnahme betont Direktor Raffael Mooswalder, dass sich die Kritik des Verbandes nicht gegen Wohnmobile an sich richte, sondern gegen Campieren außerhalb des geltenden Rechtsrahmens. Wildcampen entziehe sich Kontrollen und Verpflichtungen und führe nachweislich zu Belastungen für Umwelt, Verkehr und Akzeptanz des Tourismus in der Bevölkerung.

Die Musterverordnung habe laut HGV nicht den Zweck, neue Verbote zu schaffen, sondern bestehendes Recht einheitlich anzuwenden. Vergleichbare Regelungen gebe es auch in anderen Regionen Italiens und Europas. Südtirol verfüge bereits über ein dichtes Netz an Camping- und Stellplätzen; eine Legalisierung einfacher freier Stellflächen würde bestehende Betriebe benachteiligen und die politisch gewollte Begrenzung der touristischen Entwicklung unterlaufen.

Der Verband verweist zudem auf das Landestourismusentwicklungskonzept (LTEK 2030+), das neue Camping- und Stellplatzangebote nur im Rahmen eines landesweit abgestimmten Plans vorsieht. Nachhaltigkeit bedeute aus Sicht des HGV klare Regeln zum Schutz von Natur, Lebensqualität und fairen Wettbewerbsbedingungen.

Die Debatte zeigt, wie unterschiedlich die Erwartungen an Tourismus, Naturnutzung und soziale Fairness in Südtirol sind. Ob der Fokus künftig stärker auf Regulierung oder auf zusätzliche Infrastruktur gelegt wird, bleibt eine politische Frage – ebenso wie der Ausgleich zwischen wirtschaftlichen Interessen, Umweltschutz und dem Anspruch, Natur für möglichst viele Menschen zugänglich zu halten.

Bezirk: Bozen

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