Von: mk
Bozen – Nachdem die Landesregierung den von Landesrat Philipp Achammer eingebrachten Entwurf einer neuen Handelsordnung genehmigt hatte, stimmte gestern auch der III. Gesetzgebungsausschuss dem Landesgesetzentwurf Nr. 32/19 zur neuen Handelsordnung zu: Mit vier Ja-Stimmen (Helmut Tauber, Gerhard Lanz, Helmuth Renzler und Carlo Vettori), einer Gegenstimme (Hanspeter Staffler) und drei Enthaltungen (Diego Nicolini, Paul Köllensperger und Josef Unterholzner) wurde der Entwurf gutgeheißen.
Ein positives Abstimmungsergebnis im III. Gesetzgebungsausschuss ist notwendig, um die geltende Handelsordnung zu aktualisieren, zu vereinheitlichen und um sie an die staatlichen sowie europäischen Vorgaben anzupassen. Dennoch erweist sich die konkrete Umsetzung als nicht ganz einfach. „Es ist eine Gratwanderung“, erklärt Ausschussvorsitzender Helmut Tauber in seiner Stellungnahme nach der Abstimmung, „einerseits regelt der Staat vieles, wo das Land keinen Einfluss hat, zum Beispiel die Öffnungszeiten. Andererseits nutzt das Land Spielräume, um den Unternehmen, vor allem den kleinen Handelsbetrieben, zu helfen. Darüber hinaus schreibt der Online-Handel seine eigenen Gesetze, was die Situation noch schwieriger macht. Vor diesem Hintergrund hat man versucht, trotzdem eine klare Gesamtlösung zu finden, in der alles genau definiert ist.“ Dies sei größtenteils gelungen, so Tauber.
Der Gesetzesentwurf mit seinen 70 Artikeln soll Unternehmen und Gemeinden einen eindeutigen und übersichtlichen Rechtsrahmen bieten. Neben klaren Begriffsbestimmungen enthält der Gesetzesentwurf auch konkrete Regelungen zu einzelnen Bereichen wie dem Zeitschriftenhandel, Messen, Märkte, Kunsthandwerk, Betriebstankstellen oder Neuzulassungen.
Klarheit soll der Gesetzesentwurf aber auch dahingehend schaffen, was die urbanistischen Bestimmungen zum Großhandel anbelangt. Diese benötigen auch zukünftig eine reguläre Handelsgenehmigung, während die Handelstätigkeit für kleinere und mittlere Nahversorgungsbetriebe erleichtert bzw. entbürokratisiert wird. Sie müssen nicht um eine Handelsgenehmigung ansuchen, sondern lediglich eine zertifizierte Meldung des Tätigkeitsbeginns erledigen.
Tauber weist auch darauf hin, dass die Landesregierung eine Durchführungsbestimmung zum Statut anstrebe, damit das Land selbst die Öffnungszeiten regeln und z.B. freie Sonntage gewährleisten kann. „Auf diesem Weg werden wir gemeinsam an einem Strang ziehen, um hier autonome Kompetenzen zur erwirken“, so Tauber.