Von: luk
Bozen – Der III. Gesetzgebungsausschuss hat heute den Landesgesetzentwurf Nr. 49/20 – Änderungen zum Haushaltsvoranschlag der Autonomen Provinz Bozen für die Finanzjahre 2020, 2021 und 2022 und andere Bestimmungen – behandelt und mit sechs Ja (Helmut Tauber, Gert Lanz, Helmuth Renzler, Carlo Vettori, Paul Köllensperger und Josef Unterholzner) und zwei Enthaltungen (Diego Nicolini und Hanspeter Staffler) gutgeheißen.
Zum Entwurf, der bereits Anfang März vorgelegt wurde, hat die Landesregierung eine Reihe von Änderungsanträgen vorgelegt, die Maßnahmen zur Krise infolge der Corona-Epidemie enthält. Diese betreffen, wie LH Arno Kompatscher erklärte, unter anderem Unterstützung für Kulturvereine, Präzisierungen zur Raumordnung (keine Kommissionssitzung, wenn positive Gutachten und keine Einwände vorliegen), die Förderung der Innovation bei Maßnahmen zur Energieeinsparung, die Ausweitung der Wirtschaftsförderung für Kleinbetriebe auf alle Sektoren (auch Landwirtschaft und Urlaub auf dem Bauernhof), begünstigte Darlehen und Kapitalbeiträge für Betriebe bis zu fünf Mitarbeitern, Erleichterung der Vergabeverfahren während der Krise, Aussetzung von KFZ- und Gemeindesteuern, Ausweitung des bilateralen Solidaritätsfonds auf Kleinbetriebe, eine Art Lohnausgleich für Menschen mit Behinderung, die während der Krise nicht mehr an Arbeitsprojekten teilnehmen können, eine Prämie (oder Sonderurlaub) für Mitarbeiter an der Corona-Front, mehr öffentliche Beteiligung beim Ausbau des Breitbandnetzes, Zinszuschüsse für Familien, die Halbierung der Mittel für Tarifverhandlungen mit den Führungskräften (das Ersparte soll für Corona-Maßnahmen verwendet werden), die Verlängerung von Baurechtstiteln und Zweckbindungskontrollen bis Jahresende. Diese Maßnahmenpaket, das rund 100 Mio. Euro umfasse, werde durch Umbuchungen gedeckt. Für das größere Paket – 1,5 bis zwei Mrd. – brauche es noch die Ermächtigung zur Schuldenaufnahme.
„Damit haben wir die wesentlichen Voraussetzungen geschaffen, damit die Maßnahmen möglichst bald bei der Bevölkerung ankommen können“, erklärte Ausschussvorsitzender Helmut Tauber, „es sind Maßnahmen für Familien, Wirtschaft und Arbeitswelt, für Menschen mit Behinderung und für jene, die an vorderster Front gegen das Virus im Einsatz sind. Mit diesen ersten Wirtschaftsmaßnahmen – mit Beiträgen, Krediten und Erleichterungen bei der Auftragsvergabe – können vor allem regionale Kreisläufe gestärkt werden. Mit diesem Gesetz schafft man die Grundlagen, die Details werden dann anschließend von der Landesregierung festgelegt.“ Tauber dankt allen für die Bereitschaft, dieses Gesetz schnell über die Bühne zu bringen und wünscht bei dieser Gelegenheit allen Mitbürgern „ein schönes Osterfest trotz Corona“.
An der Ausschusssitzung, die unter Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen im Plenarsaal des Landtags stattgefunden hat, haben – per Videokonferenz – auch die Landesräte Maria Hochgruber Kuenzer und Giuliano Vettorato teilgenommen.