Förderung von „religiösen Gemeinschaften“ - "was steckt dahinter?"

Wohnbauförderungsgesetz: Ulli Mair stutzig

Dienstag, 23. Januar 2018 | 14:46 Uhr

Bozen – Die freiheitliche Fraktionssprecherin im Südtiroler Landtag, Ulli Mair, zeigt sich angesichts der bevorstehenden Novellierung des Wohnbauförderungsgesetzes besorgt: Im derzeit zirkulierenden Gesetzesentwurf der Landesregierung sei ein Passus enthalten, der die Förderung zur Widergewinnung von Gebäuden vorsehe, die unter anderem für „religiöse Gemeinschaften“ bestimmt sind. Mair fordert mehr Klarheit bei der Rechtssetzung.

Im Artikel 13 des Gesetzentwurfes zum neuen Wohnbauförderungsgesetz geht es um die Finanzierung der Wiedergewinnung von Gebäuden mit besonderer Zweckbestimmung. In ersten Absatz heißt es:

„1. Gefördert wird die Wiedergewinnung von Gebäuden innerhalb des Siedlungsgebietes, welche für die Unterbringung religiöser Gemeinschaften oder für begleitetes und betreutes Wohnen für Senioren oder beeinträchtigte Personen bestimmt ist.“

„Diese Formulierung muss einen stutzig machen. Ich frage mich, was konkret dahintersteckt und was ‘religiöse Gemeinschaften’ in einem Wohnbauförderungsgesetz zu suchen haben. Ein Kriterium, das bei der Zuweisung von Wohnraum ‘religiöse Gemeinschaften’ berücksichtigt, wird unweigerlich für Zündstoff sorgen. In Zeiten der Masseneinwanderung von Menschen aus muslimisch geprägten Ländern müssen einen solche Formulierungen in einem Gesetzestext aufhorchen lassen. Tatsache ist, dass bisher für die ansässigen (christlichen) ‘religiösen Gemeinschaften’ keine Sonderbestimmungen vorgesehen waren. Daher liegt der Schluss nahe, dass bei den Überlegungen zum Gesetzesentwurf wohl vor allem der Glaube der zu Tausenden in unser Land zugewanderten Muslime eine Rolle gespielt hat“, so Mair.

„Der Verdacht liegt nahe, dass eine solche Bestimmung der Landesregierung als trojanisches Pferd dient. Es könnte auf diese Weise der gesetzliche Rahmen geschaffen werden, Kultusgebäude für beliebige Religionsgemeinschaften zu schaffen, die weder historisch noch kulturell in Südtirol zuhause sind. Pfarrhäuser in Gemeinden mit christlicher Mehrheitsgesellschaft könnten beispielsweise geradewegs in muslimische Gebetsräume und Moscheen umfunktioniert werden. Dies würde – sowohl in Ballungsräumen als auch in der Peripherie – eine Auflösung der kulturellen Homogenität fördern. Wir Freiheitliche lehnen eine solche Entwicklung entschieden ab“, betont die Volksvertreterin.

Die freiheitliche Abgeordnete fordert Klarheit: „Die Landesregierung soll die viel gepredigte Transparenz endlich auch in die Tat umsetzen. Gesetzestexte sind so zu formulieren, dass sie auch für alle verständlich sind. Es darf keinen Spielraum für Interpretationen und nachfolgende Streitigkeiten geben. Ansonsten öffnet man der Willkür in Form von Anlassgesetzgebung in Zukunft Tür und Tor. Eines steht fest: Wir Freiheitliche werden das zu beschließende Gesetz ganz genau unter die Lupe nehmen, denn Formulierungen wie “besondere Voraussetzungen”, “Typologien von Begünstigten”, “spezifische Voraussetzungen”, “andere soziale Härtefälle” usw. sind alles andere als klar.

Von: luk

Bezirk: Bozen