Von: ka
Bozen – Landtag gibt grünes Licht für die Wohnreform 2025. Die Wohnreform wurde mit 20 Ja, 4 Nein und 9 Enthaltungen verabschiedet. Kernpunkte sind Sicherung des Wohnraums für Ansässige, Förderung des gemeinnützigen Wohnbaus und Beschleunigung der Verfahren – Zentraler Punkt der Regierungsvereinbarung auf den Weg gebracht.
Am Nachmittag wurde die Artikeldebatte zum Landesgesetzentwurf Nr. 41/25 (Wohnreform 2025) bei Artikel 6 wieder aufgenommen.
Art. 6 und 7 wurden ohne Debatte genehmigt.
Art. 8 betrifft die konventionierte Wiedergewinnung.
Zeno Oberkofler forderte die Berücksichtigung der Wohnbaugenossenschaften mit ungeteiltem Eigentum. LR Ulli Mair schlug mehrere Änderungen vor, mit denen die Gleichbehandlung von Neubau und Wiedergewinnung gewährleistet wird, und stimmte dem Antrag Oberkoflers zu, obgleich das Anliegen bereits vom Gesetz bereits gedeckt wäre. Oberkofler schlug auch vor, das Überbaurecht auch auf private Eigentümer auszudehnen, wenn sie eine Fortsetzung der Zweckbindung für 30 Jahre zustimmen. Der gemeinnützige Wohnbau sollte konkurrenzfähig sein und nicht durch zusätzliche Hürden eingeschränkt werden, antwortete LR Mair und wunderte sich, dass solche Vorschläge von den Grünen kämen. Franz Ploner wollte die Konventionierung von 30 Jahren auf dauerhaft erhöhen. LR Mair sprach sich aus demselben Grund wie vorhin dagegen aus, man sollte den gemeinnützigen Wohnbau einmal starten lassen. Zeno Oberkofler verwies auf das österreichische Modell, wo eine ewige Bindung gelte. Man habe dies im Gesetzgebungsausschuss durchgebracht, und Mair wolle das wieder löschen. Waltraud Deeg berichtete von den Arbeiten im Ausschuss, wo der angehörte Experte erklärt habe, dass die ewige Bindung wichtig sei, um das österreichische Modell nachhaltig zu erhalten. LR Mair betonte, dass man das Wiener Modell nicht eins zu eins auf Südtirol übertragen könne. Man wolle, dass das Modell jetzt in die Gänge kommt; Nachbesserungen könne man immer machen. Franz Ploner forderte die Berücksichtigung auch des Grundankaufs und der Grundeinrichtung. LR Mair schlug vor, einen im Ausschuss eingefügten Artikel zu streichen, der Förderungen für Gemeinden vorsieht, die Wohnungen für den Kauf bauen. Das sei nicht Aufgabe der Gemeinden. Waltraud Deeg berichtete, dass der Ausschuss damit auf eine Bitte der Gemeinden eingegangen sei. Man sollte diese Möglichkeit zulassen. Zeno Oberkofler unterstützte Deeg: Es gehöre zu den Aufgaben der Gemeinden, Wohnraum zur Verfügung zu stellen, für Miete oder Kauf. Auch Franz Ploner unterstützte dies. Beim Wohnen mit Preisbindung könnte auch die Gemeinde der Bauträger sein. LH Arno Kompatscher stellte klar, dass die Gemeinden bereits Mietwohnungen bauen könnten. Beim Wohnen mit Preisbindung schließe die Gemeinde einen Vertrag mit einem Bauträger ab und lege den Preis fest. Das unternehmerische Risiko liege beim Bauträger, und das wolle man den Gemeinden nicht aufbürden.
Der Änderungsanträge Oberkoflers zu den Wohnbaugenossenschaften mit ungeteiltem Eigentum wurde angenommen, ebenso die Anträge von LR Mair, inklusive jener zur Streichung der Bestimmung zu den Gemeinden als Bauträger. Die anderen Anträge wurden abgelehnt.
Art. 9 betrifft die Zuweisung des geförderten Baulandes.
Franz Ploner und Hannes Rabensteiner forderten für diese Flächen eine dauerhafte Bindung. Es gehe hier um den gemeinnützigen Wohnbau, bemerkte LR Ulli Mair, und diesen wolle man nicht übertrieben einschränken. Durch die Konventionierung sei bereits eine Einschränkung gegeben. Franz Ploner forderte mit einem weiteren Antrag, dass die Sozialbindung nicht gelöscht werden kann. Hannes Rabensteiner schlug hingegen die Möglichkeit eines Freikaufs nach 30 Jahren vor. LR Mair erklärte, dass mit diesem Gesetz die Bindung bereits von 20 auf 30 erhöht werde. Mair schlug schließlich eine Deckelung der Beiträge auf 20 Prozent der Baukosten vor.
Der Änderungsantrag Mairs wurde angenommen, die anderen wurden abgelehnt.
Zeno Oberkofler kündigte die Enthaltung der Grünen an, da die Gemeinden die Hoheit über ihre Gründe haben sollten. Hannes Rabensteiner bedauerte, dass die Bindung nicht auf ewig festgelegt wurde.
Der Artikel wurde mit 21 Ja und 13 Nein genehmigt.
Art. 10 wurde ohne Debatte genehmigt.
Art. 11 enthält weitere Bestimmungen.
Waltraud Deeg forderte eine Präzisierung zu Paaren in eheähnlicher Gemeinschaft. Hier sollten auch eingetragene gleichgeschlechtliche Paare berücksichtigt werden. LR Ulli Mair sah darin eine Einschränkung; derzeit würden auch nicht eingetragene Paare berücksichtigt. Damit werde auch der Missbrauch unterbunden, dass sich Personen, die in Gemeinschaft leben, als Singles ausgeben. Franz Ploner forderte die Berücksichtigung von getrennt lebenden Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht. Waltraud Deeg erklärte, dass laut geltendem Gesetz – falls das nicht gestrichen werde – Paare mit Kindern förderungsberechtigt sind. Sven Knoll bat um juristische Klärung, damit man nicht etwas beschließe, was man nicht wolle. LH Arno Kompatscher wies darauf hin, dass die alte Bestimmung zu einer Zeit beschlossen wurde, als es die Eintragung von Paaren noch nicht gab. Mit dieser Formulierung sei man am sichersten, mit dem Antrag Deegs würden viele De-facto-Paare ausgeschlossen. LR Mair sah den Antrag Ploners zu den Eltern mit Sorgerecht als zu kompliziert und teilweise einschränkend.
Der Änderungsantrag Deegs wurde zurückgezogen, jener von Ploner abgelehnt.
Der Artikel wurde mit 21 Ja und 12 Enthaltungen genehmigt.
Art. 12 enthält Übergangsbestimmungen und wurde mit einer formalen Anpassung ohne Debatte genehmigt.
Art. 13 betrifft die Aufhebung von Bestimmungen mit aufgeschobener Wirksamkeit.
Waltraud Deeg zog ihren Antrag über die konventionierte Wiedergewinnung, zurück, bat aber, dies zu bedenken. Franz Ploner forderte, dass der Garantiefonds nicht durch die öffentliche Hand gespeist wird. Die Bestimmung, die Ploner streichen wolle, betreffe nicht die Finanzierung des Fonds, erklärte LR Mair. Die konventionierte Wiedergewinnung bleibe, sie werde nur anders geregelt. Auch Ploner zog seinen Antrag zurück.
Der Artikel wurde mit 18 Ja und 13 Enthaltungen genehmigt.
Art. 14 enthält Änderungen von Landesgesetzen zum geförderten Wohnbau.
Waltraud Deeg schlug eine Bestimmung vor, laut der Wohnungen des Militärs, die nicht mehr für den eigentlichen Zweck gebraucht werden, vom Land erworben werden können. Sie sollten nicht für pensionierte Militärangehörige zur Verfügung stehen. Eine ähnliche Bestimmung schlug Hannes Rabensteiner vor; die ungenutzten Immobilien sollten auch ohne Gegenleistung übernommen werden können. LR Mair schlug vor, dass die ungenutzten Militärwohnungen vorübergehend auch von Ordnungskräften genutzt werden könnten. Eine kostenlose Übernahme, wie sie Rabensteiner vorschlage, sei nicht umsetzbar. Sven Knoll bezweifelte dies. Der Staat gebe seine Immobilien nicht gratis ab, erklärte LH Kompatscher, er könne immer so tun, als seien sie genutzt. Das Land baue im Tauschwege gegen Kasernen Dienstwohnungen für das Militär, und diese möchte man nun allen Ordnungskräften öffnen. Die Anzahl der Nutzer würde durch die Maßnahme nicht steigen. Auf Nachfrage von Andreas Leiter Reber erklärte er, dass eine Entschädigung der früheren Grundbesitzer heute nicht mehr möglich sei und eher zu neuen Ungerechtigkeiten führen würde.
Laut Gesetzentwurf kann das Land bis zu fünf Prozent der erworbenen Militärareale an Wohnbaugenossenschaften von Militärangehörigen abtreten. Hannes Rabensteiner forderte dafür eine fünfjährige Ansässigkeit. Zeno Oberkofler forderte die Streichung jener Bestimmung, laut der die Genossenschaften Teile des Eigentums an ihre Mitglieder abtreten können. LR Mair sprach sich dagegen aus, die Bestimmung sei Teil des Tauschgeschäfts mit dem Militär. Hannes Rabensteiner forderte die Streichung der Bestimmung, wonach zu diesem Zweck auch das WOBI-Wohnungen an Militärangehörige abtreten kann. Sven Knoll bedauerte, dass man nie mit dem Militär über eine Entschädigung für die früheren Grundbesitzer geredet habe. Bei den Tauschgeschäften sollte man festhalten, dass die Wohnungen nur als Dienstwohnungen verwendet werden dürfen. LR Mair sprach sich für den Antrag Rabensteiners zum WOBI aus.
Deegs Antrag wurde zurückgezogen, LR Mairs Antrag zur Nutzung auch durch Ordnungskräfte wurde angenommen, ebenso der Antrag Rabensteiners zum WOBI. Die anderen Anträge wurden abgelehnt.
Hannes Rabensteiner, ob für die abgetretenen Militärwohnungen eine Bindung bestehe. LR Mair betonte, dass diese Wohnungen als Dienstwohnungen deklariert seien. Würden sie nicht genutzt, könnten sie wieder in einen Tauschhandel mit dem Land einfließen, und das Land habe das Vorkaufsrecht, ergänzte LH Kompatscher.
Der Artikel wurde mit 21 Ja, 1 Nein und 11 Enthaltungen genehmigt.
Art. 15 betrifft die Einschränkung des Bodenverbrauchs.
Paul Köllensperger forderte die Streichung des Artikels und schlug eine andere Bestimmung vor. Alternativ dazu schlug er die Streichung von Absatz 1 vor, der die unterirdischen Räume von Almhütten nicht mehr zu den Nutzflächen zählte. Dasselbe forderte auch Madeleine Rohrer. Andreas Colli sprach sich gegen die Anträge aus, für die Almhütten sei es wichtig, die unterirdischen Räume benutzen zu können. Auch Franz Locher sah das so.
Art. 15 betrifft die Einschränkung des Bodenverbrauchs.
Paul Köllensperger forderte die Streichung des Artikels und schlug eine andere Bestimmung vor. Alternativ dazu schlug er die Streichung von Absatz 1 vor, der die unterirdischen Räume von Almhütten nicht mehr zu den Nutzflächen zählte. Dasselbe forderte auch Madeleine Rohrer. Andreas Colli sprach sich gegen die Anträge aus, für die Almhütten sei es wichtig, die unterirdischen Räume benutzen zu können. Auch Franz Locher sah das so. Sven Knoll fragte, wie die Almhütten definiert werden. Andreas Leiter Reber bemerkte, dass neben diesen Hütten kein Auto parken dürfte. Madeleine Rohrer forderte die Verankerung des Klimaplans im Skipistenplan. LR Peter Brunner, Paul Köllensperger und Madeleine Rohrer schlugen die Streichung einer Bestimmung zur Erweiterung von Wohngebäuden außerhalb eines geschlossenen Hofs im Landwirtschaftsgebiet vor. Franz Locher verteidigte die Bestimmung: Es gehe nur um die Erweiterung dieser Häuschen von 300 Kubikmetern zu einem Familienhaus. Im landwirtschaftlichen Grün habe die Möglichkeit bestanden, auf 1.000 Kubikmeter zu erweitern, aber landwirtschaftliche Gebäude, nicht Wohnungen, präzisierte Josef Noggler. Paul Köllensperger forderte die Pflicht zur Bodensanierung bei Standortwechsel.
Angenommen wurden die Änderungsanträge von LR Brunner, die anderen wurden abgelehnt.
Paul Köllensperger wies darauf hin, dass Almhütten vom Gesetz nicht definiert seien. Sie hätten zwar keine Nebenzwecke, aber auf der Seiser Alm könne man diese schnell erkennen. Sven Knoll forderte Präzisierungen zu diesen Nebenzwecken. Madeleine Rohrer sah in der Bestimmung zu den Almhütten einen Widerspruch zur Einschränkung des Bodenverbrauchs. Hannes Rabensteiner verteidigte die unterirdische Kubatur, sie sei eben die Alternative zum Bodenverbrauch. Es gehe darum, für welchen Zweck man die unterirdische Kubatur nutze, erklärte Andreas Leiter Reber; das könne man auch auf der Villanderer Alm beobachten. LR Brunner erklärte, dass die unterirdische Kubatur als Abstellfläche genutzt werden könne, nicht aber als Wohnraum.
Der Artikel wurde mit 20 Ja, 10 Nein und 3 Enthaltungen genehmigt.
Art. 16 betrifft den Planungsmehrwert.
Paul Köllensperger sprach sich gegen die Abschaffung des Bestandsnutzungsfonds aus und schlug Alternativen zum Artikel vor: Ankauf durch die Gemeinde bei Ausweisung von Mischgebieten, Bestimmung des Marktwerts nach Umwandlung in touristisches Sondernutzungsgebiet, keine weiteren Begünstigungen für Tourismuszonen. LR Brunner erklärte, dass es für Kauf und Sanierung bereits Beiträge gebe.
Köllenspergers Anträge wurden abgelehnt.
Der Artikel wurde mit 20 Ja, 13 Nein und 1 Enthaltung genehmigt.
Art. 17 betrifft die Raumordnungsvereinbarungen.
Paul Köllensperger wandte sich gegen die Aufhebung der Bestimmung, die leistbaren Wohnraum im Rahmen der Raumordnungsverträge erlaubt. LR Brunner betonte, dass mit den Verträgen auch Wohnraum geschaffen werden könne, das Wohnen mit Preisbindung sei aber anderswo geregelt.
Der Änderungsantrag wurde abgelehnt.
Der Artikel wurde genehmigt.
Art. 18 betrifft die Verordnung zur Raumordnung und zum Bauwesen.
Mit einem Änderungsantrag forderte Harald Stauder auch die Berücksichtigung der gastgewerblichen Betriebe bei der energieeffizienten Erweiterung im historischen Ortskern. Josef Noggler bemerkte, dass jetzt alle berücksichtigt würden, außer die Landwirtschaft. Eine Erweiterung eines Gastbetriebes im Ortskern habe Sinn, jene eines landwirtschaftlichen Betriebes nicht unbedingt, meinte Paul Köllensperger. Sven Knoll, fragte, warum die Landwirtschaft gestrichen wurde, sie gehöre auch zum Ortsbild. Bei landwirtschaftlichen Gebäuden gehe es um große Kubaturen, erklärte LR Peter Brunner, und es gebe auch die Möglichkeit der Aussiedlung.
Der Antrag Stauders wurde angenommen und ersetzt den ursprünglichen Artikel.
Art. 19 war bereits im Ausschuss gestrichen worden.
Art. 20 betrifft die Sondernutzungsgebiete.
Andreas Leiter Reber legte einen Antrag zu den Skigebieten vor: Die Unterbringung für Mitarbeiter soll genehmigt, aber auch gedeckelt werden. 1.500 Kubikmeter sollten reichen. LR Brunner forderte die Streichung einer Kubaturbeschränkung in Freizeitanlagen, die Beschränkung werde im Landschaftsplan vorgenommen. Paul Köllensperger forderte die Beibehaltung von 18 Kubikmetern als Grenze. Madeleine Rohrer unterstützte dies. Köllensperger forderte eine Beschränkung auf 20 Prozent des Bauvolumens für die Unterbringung des Personals, Rohrer eine Beschränkung auf 500 Kubikmeter. Sven Knoll wies darauf hin, dass die Talstationen, wo die Mitarbeiterunterkünfte gebaut würden, mitten im landwirtschaftlichen Grün stünden, wo der Bauer hingegen nicht erweitern dürfe. LR Brunner erklärte, dass dies über den Gemeindeplan geregelt werden solle. Die geforderten Kubaturgrenzen seien bei größeren Skigebieten zu niedrig.
Die Änderungsanträge wurden abgelehnt, außer jener von LR Brunner zu den Freizeitanlagen.
Paul Köllensperger kritisierte, dass immer wieder eine Hintertür geöffnet werde. Andreas Leiter Reber kritisierte, dass man gar kein Limit für die Skigebiete akzeptiere. Sven Knoll fragte, was mit den Mitarbeiterwohnungen außerhalb der Saison passiere. Madeleine Rohrer erinnerte daran, dass LR Brunner im Gesetzgebungsausschuss noch 1.000 Kubikmeter vorgeschlagen habe. Die Mitarbeiter könnten die Wohnungen auch außerhalb der Saison besetzen. LR Brunner ergänzte, dass diese Wohnungen nicht von anderen genutzt werden können.
Der Artikel wurde mit 19 Ja, 13 Nein und 1 Enthaltung genehmigt.
Art. 21 betrifft die Umwandlung bestehender Baumasse.
Paul Köllensperger wollte am liebsten den ganzen Artikel streichen. Er enthalte das sog. Stadelgesetz und die Umwandlung touristischer Kubatur. Madeleine Rohrer forderte die Beibehaltung des Grundsatzes, dass auch landwirtschaftliche Gebäude bei Umwandlung die Dichte beibehalten müssen. Kleinere Beherbergungsbetriebe sollten in Wohnungen umgewandelt werden können. LR Peter Brunner legte einen Ersetzungsantrag vor, mit dem auch der sog. Stadelartikel gestrichen wird. Paul Köllensperger wollte zwischen Natur- und Agrargebieten unterscheiden, in ersteren sollte es keine Umwandlung geben. Sven Knoll zeigte Verständnis, dass man gegen den Umbau eines Stadels in der Landschaft, ohne richtige Zufahrt und ohne Anschluss, sein könne, aber davon abgesehen wäre die Nutzung von Gebäuden im Ortskern, die vielleicht auch historischen Wert hätten, sinnvoll. LR Brunner wies Knoll darauf hin, dass ein Stadel im Ortskern bereits umgebaut werden könne. Josef Noggler sprach sich für die Bestimmung in Brunners Änderungsantrag aus, die die Umwandlung von touristischer Kubatur im landwirtschaftlichen Grün zu Wohnungen erlaubt. Andreas Leiter Reber wies darauf hin, dass das nicht wenige Gebäude sein werden; man sollte die Bestimmung zurücknehmen und genauer formulieren. Franz Locher kritisierte die Aufregung um den sog. Stadelartikel. Es wäre um die Umwandlung aufgelassener Betriebe im landwirtschaftlichen Raum gegangen. Von dieser Umwandlungsbestimmung profitiere nun vor allem die Tourismuswirtschaft. Paul Köllensperger gab Noggler und Locher in diesem Punkt recht: Der wahre Profiteur sei der Tourismus.
Der Ersetzungsantrag von LR Brunner – und somit der Artikel – wurde angenommen. Die anderen Anträge wurden abgelehnt oder sind verfallen.
Art. 22 betrifft die landwirtschaftliche Tätigkeit.
Paul Köllensperger (Team K) beantragte per Änderungsantrag u.a., dass auch die Landschaftskommission des Landes zunächst eine Stellungnahme zum Standort abgeben sollte, um Konflikte zu vermeiden. Landesrat Brunner entgegnete, dass eine Evaluierung bereits vorgesehen sei, und zwar durch die Landesplanungs- und Landschaftskommission nach derjenigen der Sonderkommission. Nach Ablehnung des Änderungsantrags wurde der Artikel mit 17 Ja-Stimmen und 12 Enthaltungen genehmigt.
Art. 23 betrifft die Verwendung der Baumasse zur Wohnnutzung.
Paul Köllensperger beantragte die Streichung. Es gehe um die 100-prozentige Konventionierung, die kontraproduktiv sei, weil sie das Bauen weniger attraktiv mache. Andreas Leiter Reber zeigte Verständnis für diese Position. Mit der freien Fläche könne der günstigere Wohnraum für die Ansässigen finanziert werden. Mit der 100-prozentigen Konventionierung werde es nicht zur gewünschten Preissenkung kommen. LR Peter Brunner schlug vor, den Klimaplan wieder im Gesetz zu verankern; auch Köllensperger und Madeleine Rohrer machten diesen Antrag. Josef Noggler schlug die Abweichung von der 100-prozentigen Konventionierung in strukturell benachteiligten und abwanderungsgefährdeten Gemeinden vor. Paul Köllensperger schlug eine Konventionierung von 60 Prozent vor, wie sie bisher galt. Madeleine Rohrer sprach sich gegen den Antrag Nogglers aus; dieser werde nicht zu weniger Abwanderung führen, sondern den Gemeinden Probleme bringen, da Zweitwohnungen, auch wenn sie die meiste Zeit leerstünden, einen Aufwand darstellten. Paul Köllensperger sprach sich hingegen für Nogglers Antrag aus. Köllensperger und Rohrer forderten die Streichung von Absatz 1-bis, denn die Schaffung von preisgebundenen Wohnungen sollte nicht mit freien Wohnungen belohnt werden, denn dies würde zu Spekulation führen. Waltraud Deeg bezweifelte, dass die Bauwirtschaft ohne freien Teil nichts verdiene. LR Brunner sprach sich für die 100-prozentige Konventionierung aus, gleichzeitig aber auch für die Ausnahmen zugunsten abwanderungsgefährdeter Gemeinden.
Der Antrag Nogglers wurde angenommen, die anderen wurden abgelehnt.
Der Artikel wurde mit 20 Ja, 8 Nein und 5 Enthaltungen genehmigt.
Art. 24 betrifft die Wohnungen für Ansässige.
Madeleine Rohrer plädierte für eine Einschränkung: Wer bereits Wohnungen besitze, habe nicht Anrecht auf geförderten Wohnraum. Paul Köllensperger beantragte, dass im Rahmen der Ansässigkeitsklausel der Arbeitsplatz nicht nur auf abhängige Arbeitsverhältnisse beschränkt wird; viele würden heute auf Mehrwertsteuerbasis arbeiten. Sando Repetto sprach sich für den Vorschlag aus. Hannes Rabensteiner beantragte, den Bezug auf den Arbeitsplatz zu streichen; die Ansässigkeit sollte das alleinige Kriterium sein. LR Ulli Mair bezeichnete Rohrers Antrag als unnötig, das sei bereits so vorgesehen. Der Antrag Köllensperger sei nicht eindeutig und rechtlich so nicht haltbar; bei der Berücksichtigung von Mehrwertsteuerpositionen sei die Gefahr des Missbrauchs zu groß. Den Arbeitsplatz als Kriterium brauche man auch, um den EU-Richtlinien zur Freizügigkeit genüge zu tun.
Die Änderungsanträge wurden abgelehnt.
Waltraud Deeg erinnerte daran, dass die Bindung früher viel stärker gewesen sei. Sie habe große Sorge, dass man nun einen Rückschritt genehmige, weil man auch Wohnungen für Menschen biete, die schon eine hätten. Paul Köllensperger teilte diese Sorge und bedauerte, dass man die Mehrwertsteuerpositionen nicht berücksichtige.
Der Artikel wurde mit 20 Ja, 4 Nein und 9 Enthaltungen genehmigt.
Art. 25 regelt das Wohnen mit Preisbindung.
Hannes Rabensteiner forderte eine unbegrenzte Bindung, ergänzt mit einer Möglichkeit zum Freikauf nach 30 Jahren. Nach Einwänden von Köllensperger und Oberkofler verzichtete Rabensteiner auf die Ausnahme bei Erbschaft oder Schenkung. Madeleine Rohrer beantragte eine Pflicht zur Information des WOBI bei Verträgen zum Wohnen mit Preisbindung; wenn das WOBI nichts davon wisse, könne es auch sein Vorkaufsrecht nicht ausüben. LR Brunner sprach sich gegen die Anträge Rabensteiners aus, man sollte dies nicht strikter regeln als den geförderten Wohnbau. Was Rohrer fordere, werde in der Durchführungsverordnung festgelegt.
Die Änderungsanträge wurden abgelehnt.
Der Artikel wurde mit 24 Ja und 9 Enthaltungen genehmigt.
Art. 26 regelt die Genehmigung des Fachplans.
Paul Köllensperger beantragte die Streichung und kritisierte die Fristverlängerung von 30 Tagen. Madeleine Rohrer beantragte einen Bezug zum Klimaplan. LR Peter Brunner verteidigte die Fristverlängerung, vor allem größere Gemeinden wie Bozen täten sich schwer, den Fachplan in 60 Tagen zu genehmigen. Er sprach sich dagegen aus, den Klimaplan querfeldein im ganzen Text zu verankern; es werde genügend auf Umweltbestimmungen verwiesen.
Die Änderungsanträge wurden abgelehnt.
Der Artikel wurde mit 24 Ja, 4 Nein und 5 Enthaltungen genehmigt.
Art. 27 betrifft die Änderungen zum Gemeindeplan für Raum und Landschaft.
Mit der Bestimmung werde die UVP beim Schottergrubenplan gestrichen, bemerkte Paul Köllensperger und verlangte die Wiedereinführung. LR Brunner erwiderte, dass damit der Bezug auf die UVP nicht gestrichen werde.
Der Änderungsantrag wurde abgelehnt.
Der Artikel wurde mit 20 Ja, 4 Nein und 9 Enthaltungen genehmigt.
Art. 28 betrifft den Durchführungsplan.
LR Brunner schlug vor, die Grenze für Planungswettbewerbspflicht auf 10.000 Quadratmeter für Mischgebiete und auf 20.000 für Gewerbegebiete zu erhöhen. Madeleine Rohrer plädierte unter Berufung auf die Architektenkammer dafür, die alten Grenzen zu belassen. Mit der Änderung entfalle nur die Pflicht, erklärte Waltraud Deeg, für größere Gebiete sei der Wettbewerb sinnvoll. 20.000 Quadratmeter seien 2 Hektar, bemerkte Paul Köllensperger, da werde es nicht mehr viele Wettbewerbe geben.
Brunners Änderungsantrag wurde angenommen, jener Rohrers abgelehnt.
Der Artikel wurde mit 20 Ja, 9 Nein und 4 Enthaltungen genehmigt.
Art. 29 betrifft das Verfahren zur Erteilung der landschaftsrechtlichen Genehmigung im Zuständigkeitsbereich des Landes.
Paul Köllensperger verlangte die Streichung; das Land müsse imstande sein, sein Gutachten in 60 Tagen abzugeben, bevor es die Verantwortung an die Gemeinde abschiebe. Solche Genehmigungen seien u.a. für Almerschließungen oder Speicherbecken nötig, bemerkte Madeleine Rohrer und beantragte die Streichung. Andreas Colli sprach sich hingegen für den Artikel aus, der eine wichtige Vereinfachung darstelle.
Die Änderungsanträge wurden abgelehnt.
Der Artikel wurde mit 19 Ja, 8 Nein und 5 Enthaltungen genehmigt.
Art. 30 wurde ohne Debatte genehmigt.
Art. 31 betrifft die Baugenehmigungen.
Andreas Leiter Reber freute sich über diesen Artikel, der die Veröffentlichung der Baugenehmigung auf der Amtstafel vorsieht. Auch Madeleine Rohrer befürwortete diesen Artikel, ebenso Sven Knoll, der darauf hinwies, dass in Österreich die Nachbarn per Einschreiben informiert werden.
Der Artikel wurde mit 33 Ja einstimmig genehmigt.
Art. 32 wurde ohne Debatte genehmigt.
Art. 33 betrifft die Befreiung von oder Reduzierung der Baukostenabgabe.
Paul Köllensperger beantragte, auch die Umwandlung von Dienstleistungs- in Wohnkubatur zu befreien. LR Peter Brunner wies darauf hin, dass bei konventionierten Wohnungen keine Abgabe zu zahlen sei.
Der Änderungsantrag wurde abgelehnt.
Der Artikel wurde mit 24 Ja und 9 Enthaltungen genehmigt.
Die Art. 33-bis und 34 wurden ohne Debatte genehmigt.
Art. 35 betrifft nicht genehmigte Maßnahmen an Landschaftsgütern.
Paul Köllensperger beantragte die Streichung, denn damit werde die Rekursmöglichkeit abgeschafft. LR Brunner erwiderte, dass der Rekurs beim Verwaltungsgericht immer möglich sei. Es sei eine mathematische Berechnung der Strafe, da könne man nichts ändern, ergänzte LH Kompatscher.
Der Änderungsantrag wurde abgelehnt.
Der Artikel wurde mit 19 Ja, 1 Nein und 5 Enthaltungen genehmigt.
Art. 36 enthält Übergangsbestimmungen.
Paul Köllensperger beantragte die Streichung des Artikels. Wenn die Gemeinden “Änderungen von Bauschriften für einzelnen Zonen” machen könne, dann verliere man jede Kontrolle, dann sei das Urbanistikgesetz überflüssig. Die Landesregierung könne dadurch auch neue Bauzonen genehmigen oder alte sanieren. Auch Madeleine Rohrer beantragte die Streichung, da werde die Urbanistik für den Tourismus ausgehebelt. Sie beantragte auch die Verankerung des Klimaschutzes. Außerhalb des Siedlungsgebiets sollte auch die öffentliche Hand nicht bauen, meinte Paul Köllensperger und beantragte die Streichung der entsprechenden Bestimmung. LR Peter Brunner erklärte, dass mit diesem Artikel manche Bestimmungen klarer formuliert würden. Beim Tourismus gehe es nicht um neue Zonen, sondern um minimale Möglichkeiten zur Flexibilität. Das Land möchte sich außerhalb des Siedlungsgebiets eine gewisse Flexibilität erhalten.
Die Änderungsanträge wurden abgelehnt.
Der Artikel wurde mit 20 Ja, 8 Nein und 5 Enthaltungen genehmigt.
Art. 37 betrifft die freien Eingriffe.
LR Brunner schlug eine Erleichterung für die Errichtung der Wildschutzzäune vor. Paul Köllensperger wollte von den Erleichterungen für eine Reihe von Maßnahmen die Gebäude unter Denkmal- oder Ensembleschutz ausnehmen. Auch bei der Agriphotovoltaik sollte man genauer nachschauen, meinte Zeno Oberkofler. LR Brunner erklärte, dass Bindungen wie Denkmalschutz auf jeden Fall zu beachten seien.
Der Antrag Köllenspergers wurde abgelehnt, jener von LR Brunner angenommen.
Der Artikel wurde mit 25 Ja und 8 Enthaltungen genehmigt.
Art. 38 enthält Übergangsbestimmungen und wurde mit einer Präzisierung von LR Brunner ohne Debatte genehmigt.
Art. 39 regelt die Bewilligung zum Erwerb eines geschlossenen Hofes.
Andreas Leiter Reber beantragte die Streichung des Artikels. Man gaukle hier etwas vor, was es nicht gebe. Das Höfegesetz sei nicht mit der Entwicklung mitgewachsen. Das beste Konzept, die Landwirtschaft zu stärken, wäre die Sicherung der Ertragsfähigkeit. Er fordere eine organische Überarbeitung des Höfegesetzes. Die vom Gesetzentwurf geforderten Voraussetzungen wie etwa die Ausbildung ließen sich auch auf Umwegen erfüllen. Der Ausverkauf der Höfe werde damit nicht gestoppt. LR Luis Walcher erklärte, dass man hier die Verknüpfung von Erwerb und Bewirtschaftung einführe. Man habe die Möglichkeit des Junglandwirtekurses eingeführt, um auch Quereinsteigern die Übernahme eines Hofes zu ermöglichen. Ausnahmen seien für den Kauf durch die öffentliche Hand oder die Kirche vorgesehen. Die Ausnahme für die Kirche wollte Leiter Reber wieder streichen. Paul Köllensperger kritisierte, dass man in den letzten Jahren alle möglichen rechtlichen Voraussetzungen geschaffen habe, um die Höfe zu Spekulationsobjekten zu machen. Dieses Gesetz werde nicht viel bringen. Wer wolle, könne seinen Hof in eine landwirtschaftliche GmbH geben und diese dann verkaufen, das lasse sich nicht verhindern. Auch Köllensperger sprach sich gegen die Ausnahme für kirchliche Körperschaften aus. Franz Locher sah den Artikel als Kompromiss. Zum Glück gebe es junge Leute, die bereit seien, einen Hof anzukaufen und zu bewirtschaften. Das Problem an sich werde man heute aber nicht lösen. Die große Sorge um den Fortbestand der Höfe werde bleiben. Thomas Widmann sah den Versuch grundsätzlich positiv. Wichtig sei, dass der Hof bewirtschaftet werde. Er sehe aber die Gefahr, dass diese Bestimmung in Rom ausgehebelt wird. Andreas Leiter Reber wies auf die vielen Kleinsthöfe hin, die nicht mehr selbstbewirtschaftet würden, weil es sich nicht auszahle. Darauf müsse man schauen, auf die Rentabilität. Man habe immer darauf geachtet, dass das Höfegesetz in Rom und Brüssel hält, erklärte LR Luis Walcher. Die Rentabilität werde das große Thema der Zukunft sein. Er begründete die Ausnahme für kirchliche Körperschaften damit, dass kirchliche Einrichtungen seit vielen Jahren Höfe bewirtschafteten. Diese würden nicht in Generationen denken, sondern in Jahrhunderten.
Die Anträge Walchers wurden angenommen, die anderen nicht. Der Artikel wurde mehrheitlich genehmigt.
Die Art. 40 bis 50 wurden ohne Debatte genehmigt.
Art. 51 enthält Übergangsbestimmungen.
Paul Köllensperger schlug vor, die Bestimmung auf den 31. Dezember 2018 zurückwirken zu lassen. LR Walcher entgegenete, man habe sich für den 17. August 2022 entscheiden, weil das die letzten Änderungen zum Tourismusgesetz seien.
Der Änderungsantrag wurde abgelehnt, der Artikel genehmigt.
Art. 52 betrifft die Räumlichkeiten für den Urlaub auf dem Bauernhof.
Brigitte Foppa wollte dies auf sechs Zimmer und drei Wohnungen beschränken. Paul Köllensperger meinte, es komme nicht von ungefähr, dass immer mehr Touristiker in diesen Bereich drängten, auch wegen der steuerlichen Vorteile. Andreas Leiter Reber unterstützte Foppas Antrag. Die Polemik über die Bauern mache sich immer wieder an solchen Überreizungen fest. Sven Knoll erklärte, er kenne keinen Hof, in dem 8 Zimmer oder 5 Ferienwohnungen Platz hätten. Da entstehe der Verdacht, dass die Landwirtschaft nur mehr pro Forma betrieben werde. Thomas Widmann plädierte hingegen für den Vorschlag des Landesrats. Man müsse alles tun, dass die Bauern auf den Höfen blieben. LR Luis Walcher betonte, er habe nur festgeschrieben, was seit vielen Jahren bereits gelte. In der Toskana habe er auch Agriturismo mit 50 Betten gesehen. Der Großteil der Südtiroler Höfe habe nicht fünf Wohnungen. UaB mache insgesamt 10-11 Prozent der Nächtigungen in Südtirol aus. Walcher warnte vor einer Futterneiddiskussion, man müsse anderen auch etwa gönnen.
Foppas Antrag wurde abgelehnt.
Der Artikel wurde mit 21 Ja und 12 Enthaltungen genehmigt.
Die Art. 53 und 54 wurden ohne Debatte genehmigt.
Erklärungen zur Stimmabgabe
LR Ulli Mair nutzte die Gelegenheit, sich auch bei der Opposition für die konstruktive Debatte bedanken, aber auch bei der Mehrheit und bei den Mitarbeitern ihrer Ämter und des Landtags.
Paul Köllensperger (Team K) kündigte seine Gegenstimme an. Das Gesetz habe Licht- und Schattenseiten, es werde nicht die erwartete Preissenkung bringen.
Brigitte Foppa (Grüne) bezeichnete das Gesetz als so zerfranst, dass man sich schwer mit einem Urteil tue. Der urbanistische Teil würde ein Nein verdienen, der Teil zur Kurzzeitvermietung ein Ja. Daher werde man sich enthalten. Die großen Probleme des Wohnens in Südtirol blieben erhalten.
Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) erkannte an, dass das Gesetz ein Bemühen sei, das Thema des leistbaren Wohnens anzugehen. Vieles werde sich erst in der Umsetzung beweisen müssen, daher werde man sich heute enthalten. Schade finde er, dass sich die italienische Sprachgruppe außer Repetto nicht zum Gesetz geäußert habe.
Mit diesem Gesetz habe man Möglichkeiten geschaffen, meinte Andreas Leiter Reber (Freie Fraktion). Den ersten Teil des Gesetzes sehe er positiv, weniger den Teil zur Raumordnung – deshalb Enthaltung.
Sandro Repetto (Demokratische Partei) kündigte ebenfalls Enthaltung an. Einige Punkte seien sehr positiv, so der Fokus auf den Mietbereich. Man sollte genau im Auge behalten, wie sich das Gesetz auswirke.
Das Gesetz gehe in die richtige Richtung, meinte Thomas Widmann (Für Südtirol), daher werde er dafür stimmen. Er hoffe, dass man in ein, zwei Jahren noch Verbesserungen vornehme.
Der Gesetzentwurf wurde mit 20 Ja, 4 Nein und 9 Enthaltungen genehmigt.
Präsident Schuler schloss die Sitzung um 22.23 Uhr. Der Landtag tritt am 1. Juli wieder zusammen.
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