Von: luk
Bozen – Vor 16 Jahren wurde die Zusatzvorsorge grundlegend reformiert. Damals wurde auch bei der Sparform für den Aufbau einer Zusatzrente die Gleichstellung der verschiedenen Sparformen für den Aufbau einer Zusatzrente festgelegt. Weiters wurde geregelt, dass für die geschlossenen Zusatzrentenfonds der öffentlich Bediensteten in Erwartung der Verabschiedung eigener Durchführungsdekrete weiterhin die Bestimmungen aus dem Jahr 1993 gelten. „Damit ergibt sich für öffentlich Bedienstete die Situation, dass für sie, je nachdem, in welcher Sparform sie für ihre Zusatzrente sparen, unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen gelten. Also besteht hier ein Ungleichgewicht, das ausgeräumt werden muss“, sagt der Abgeordnete Helmuth Renzler, der deshalb im Regionalrat in der letzten Woche einen entsprechenden Begehrensantrag eingereicht hat.
Trotz jahrelanger Bemühungen auf verschiedenen Ebenen sei die gesetzliche Ungleichbehandlung der öffentlich Bediensteten, falls sie sich in geschlossenen Fonds eine Zusatzrente aufbauen, bis heute nur teilweise behoben. Die Problematik der unterschiedlichen Gesetzgebung lasse sich auch nicht damit begründen, öffentlich Bedienstete genießen – wie alle anderen – grundsätzlich Wahlfreiheit bei der Auswahl der Sparform für das Ansparen einer Zusatzrente. „Diese Freiheit wird nämlich dadurch eingeschränkt, dass nur ein geschlossener Zusatzrentenfonds öffentlich Bediensteten die Möglichkeit, dort die Abfertigung teilweise einfließen zu lassen, bietet und dass öffentlich Bedienstete ausschließlich nur bei einem geschlossenen Zusatzrentenfonds ein Anrecht auf den Arbeitgeberbeitrag haben“, erläutert der Ersteinbringer Renzler, der den Begehrensantrag gemeinsam mit den SVP- Abgeordneten Magdalena Amhof, Waltraud Deeg, Franz Locher und Manfred Vallazza eingereicht hat.
Vereinheitlichung auch bei Auszahlungen
Auch die Auszahlungen werden seit dem Jahr 2018 einheitlich besteuert. Für öffentliche Bedienstete gibt es jedoch eine Einschränkung, nämlich dass in geschlossenen Fonds die Ersatzsteuer nur für den Teil der Auszahlung zur Anwendung kommt, der sich auf die ab 1. Januar 2018 eingezahlten Beiträge bezieht. „Für die Auszahlungen vor 2018 gelten im Moment noch die alten Regelungen. Diese Ungleichbehandlung ist ebenfalls nicht in Ordnung, weshalb nun endlich gehandelt werden muss“, sagt Helmuth Renzler.
Zuerst in den Regionalrat, dann ins römische Parlament
Die Region ist für das Thema „Zusatzrentenfonds“ teilweise zuständig. Aus diesem Grund hat der Abgeordnete Helmuth Renzler den Begehrensantrag dort eingereicht. Mit einer Behandlung kann bei einer der nächsten Sitzungen des Regionalrates gerechnet werden. Falls dieser Antrag angenommen wird, wird er weiter ans Parlament geleitet.
„Mit diesem Begehrensantrag wird festgelegt, dass der staatliche Gesetzgeber sicherstellt, dass schnellstmöglich eine Regelung gefunden wird, die zukünftig keinen Unterschied mehr zwischen öffentlich Bediensteten und Privatangestellten macht und dass somit bei der steuerlichen Abziehbarkeit der Beträge, der Besteuerung der Auszahlungen, der Vorschüsse, dem Ableben vor der Pensionierung und der Abfertigung, die in den Fonds fließt, dem Beitragszahler unabhängig von seinem Arbeitsverhältnis zukünftig dieselben Möglichkeiten und Bedingungen geboten werden“, fasst Renzler zusammen, der damit rechnet, dass dieses Verfahren mit den seit langem von vielen Angestellten erwarteten Verbesserungen in der Region bald abgeschlossen werden kann.