Von: Martin Geier
Bozen – Am heutigen Montag kam der Parteiausschuss zusammen. Gegenstand der Sitzung war vor allem der Zwischenbericht zur Wahlreform. Darüber hinaus wurde über die Zweisprachigkeitspflicht im öffentlichen Dienst beraten.
Wahlreform: SVP bleibt bei ihrem Kurs: Gutes Verhandlungsergebnis für Südtirol erzielen und Teilung des Unterlandes abwenden.
Wie bekannt forciert die italienische Regierungsmehrheit die Umsetzung einer Wahlreform. Ziel auf nationaler Ebene ist mehr Stabilität. Im Juli wurde die Reform in der Abgeordnetenkammer in erster Lesung behandelt. Natürlich ist auch Südtirol von dieser Wahlreform betroffen. Ziel für die SVP war von vornherein die Beibehaltung des Status-Quo. Nach anfänglichen Verhandlungen konnte dieses wichtige Ziel erreicht werden. Wie bekannt, kam es zu einem Änderungsantrag des Abgeordneten Urzí, der eine Verkleinerung des Senatswahlkreises Bozen Unterland vorsah und die in Konsequenz eine Teilung des Bezirkes Unterland bedeutet. Dieser Antrag macht einen Notenwechsel mit Wien zwangsläufig. Es ist in diesem Zusammenhang gelungen das Versprechen einer völkerrechtlichen Absicherung der Sitze in der Abgeorndetenkammer als Teil des Notenwechsels hineinzuverhandeln.
Trotzdem arbeitet die SVP weiterhin daran die Teilung des Bezirkes Unterlandes abzuwehren.
SVP-Obmann Dieter Steger: „Wir werden alles daran setzen die Teilung des Bezirkes Unterland für die SVP abzuwenden und gleichzeitig ein gutes Gesamtverhandlungspaket für Südtirol zu verhandeln. Dabei werden wir sämtliche Optionen in Betracht ziehen. Bevor final entschieden wird, wie wir abstimmen, werden wir uns sowohl mit dem Unterland als auch in den Parteigremien nochmals eingehend unterhalten.“
Zweisprachigkeitspflicht im öffentlichen Dienst – SVP bleibt bei ihrem Grundsatz
Die jüngsten Ermittlungen zu den gefälschten Zweisprachigkeitszertifikaten im öffentlichen Dienst machten eine Beratschlagung im Parteiausschuss notwendig. Landeshauptmann Arno Kompatscher hatte schon seit längerem eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die hier nach möglichen Lösungen arbeitet. Nach weiterer Prüfung werden diese vorgestellt.
SVP-Landessekretär Harald Stauder: „Nunmehr gilt es abzuwarten, was die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ergeben. Trotzdem stehen wir als Partei zu unseren Grundsätzen. Zweisprachigkeit im öffentlichen Dienst bleibt für uns eine Voraussetzung. Abweichungen werden nur in begründeten und strikt definierten, zeitlich begrenzten Bereichen angewendet werden.“




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