Rekurs vom Schweizer Bundesgericht abgewiesen

Rückschlag für Schwazer

Dienstag, 10. Dezember 2019 | 12:31 Uhr

Bozen/Lausanne – Für Alex Schwazer gibt es einen Rückschlag zu verkraften. Er hatte vor dem Schweizer Bundesgericht seine achtjährige Wettkampfsperre angefochten, ist nun aber damit gescheitert, wie sein Anwalt Gerhard Brandstätter in einer Aussendung mitteilt.

Wie berichtet, hatte der Geher aus Kalch mit seinem Trainer Sandro Donati das Training wieder aufgenommen, auch um an den Olympischen Spielen 2020 in Tokio teilzunehmen. Allerdings ist Schwazer 2016 wegen eines positiven Dopingtests vom Internationalen Sportgerichtshof bis 2024 gesperrt worden.

Schwazer und seine Mannschaft sind jedoch überzeugt davon, dass die Probe manipuliert worden war, und zog daher vor das Schweizer Bundesgericht in Lausanne. Dort legte er Rekurs gegen die Sperre ein.

Dieser Rekurs wurde nun zurückgewiesen. Davon lässt sich das Team um Schwazer jedoch nicht aus dem Konzept bringen, wie aus der Aussendung hervorgeht. Man wolle weitere Beweise liefern, die die Unschuld des Gehers untermauern.

Von: luk

Bezirk: Bozen