Leichnam nicht in Heimat überführt

Corona: Erstes muslimisches Begräbnis in St. Ulrich

Mittwoch, 13. Mai 2020 | 11:32 Uhr

St. Ulrich – Vor Kurzem hat in St. Ulrich das erste muslimische Begräbnis stattgefunden. Wie die Tageszeitung Alto Adige berichtet, handelt es sich bei dem Verstorbenen um einen 77-jährigen Marokkaner. Der Mann ist mit seinem Sohn bereits seit geraumer Zeit in Gröden ansässig. Grund für die Ausnahme ist die Corona-Pandemie.

In der Regel wird der Leichnam eines Verstorbenen aus dem muslimischen Kulturkreis in die Heimat geflogen, wo eine traditionelle Bestattungszeremonie stattfindet. Derzeit sind sämtliche Flüge jedoch gestrichen.

Bei dem Begräbnis in St. Ulrich waren nur wenige Personen anwesend, die dem 77-Jährigen nahestanden. Der Mann ist nach einer Phase der Krankheit verstorben.

Damit die Zeremonie durchgeführt werden konnte, ist es auch zu Verhandlungen mit der marokkanischen Botschaft gekommen. Viele Moslems, die außerhalb ihrer Heimat leben, schließen zu Lebzeiten ein Abkommen ab, das dafür sorgen soll, dass ihr Leichnam in ihr Herkunftsland überführt wird.

In diesem Fall war das jedoch nicht möglich. Der Sohn des Mannes hatte sich deshalb an die Botschaft gewandt, die wiederum den Kontakt zu Bürgermeister Tobia Moroder und Dekan Vijo Pitscheider suchte. Der Dekan, der auch mit dem Pfarrgemeinderat gesprochen hat, fand schließlich einen geeigneten Platz auf dem Friedhof. Auch der Bürgermeister gab grünes Licht.

Per Video-Konferenz waren bei der Zeremonie auch einige Angehörige des Verstorbenen aus Marokko zugeschaltet. Laut Ritus musste der Leichnam vor der Bestattung gewaschen werden. Anschließend wurde ein muslimisches Gebet zur Vergebung der Sünden gesprochen. Der leblose Körper wird in der Regel ohne Sarg in den Boden versenkt und mit Erde bedeckt. In St. Ulrich wurde trotzdem ein Sarg benutzt. Der Erdhaufen bleibt auf der Ruhestätte liegen.

Für Familienangehörige gilt in muslimischen Kulturkreisen eine traditionelle Trauerzeit von drei Tagen, in denen Freunde sie besuchen dürfen, um ihr Beileid zu bekunden. In dieser Zeit dürfen die Angehörigen keinen Schmuck und keine auffällige Kleidung tragen. Für Witwen gilt eine Trauerzeit von vier Monaten und zehn Tagen, in der sie das Haus nicht verlassen und auch nicht wieder heiraten dürfen.

Von: mk

Bezirk: Salten/Schlern