Ein-Meter-Abstand nicht mehr nötig

Corona-Regeln in der Kirche: Vorschriften werden zu Empfehlungen

Donnerstag, 31. März 2022 | 10:03 Uhr

Bozen – Die italienische Bischofskonferenz CEI und die italienische Regierung haben vereinbart, die seit dem 7. Mai 2020 gültigen Anti-Covid-Vorschriften für Gotteshäuser und Gottesdienste am 1. April 2022 aufzuheben.

Die bisherigen Vorschriften für Kirchenräume und liturgische Feiern werden von „Empfehlungen“ abgelöst. Neu ist ab dem 1. April, dass wieder alle Plätze in den Kirchen besetzt werden können.

Die Diözese Bozen-Brixen gibt in einem amtlichen Schreiben außerdem die Empfehlung von Bischof Ivo Muser bekannt, dass ab dem Osterfest die Weihwasserbecken wieder gefüllt werden können.

 

Seit Mai 2020 sind in Kirchen und Gottesdienste jene Vorschriften verpflichtend einzuhalten, die von der Bischofskonferenz und der italienischen Regierung in einem Einigungsprotokoll festgeschrieben worden sind. Diese Bestimmungen werden mit dem morgigen 1. April aufgehoben. Von Staat und Kirche wurden keine neuen Vorsichtsmaßnahmen erlassen. Wohl aber lädt die Bischofskonferenz ein, folgende Empfehlungen zu beachten:

–     Es ist nicht mehr nötig, in der Kirche einen Meter Abstand zu anderen Gläubigen zu halten. Das bedeutet, dass es keine Obergrenze von Gläubigen gibt, die den Kirchenraum betreten dürfen. Es braucht keinen Ordnungsdienst mehr und es können alle Plätze eingenommen werden. Menschenansammlungen sollen aber weiterhin möglichst vermieden werden.

–     Der Zugang zu den Kirchen und Kapellen darf weiterhin nur mit einem Mund- und Nasenschutz erfolgen.

–     Es wird nach wie vor empfohlen, sich beim Zugang zum Gotteshaus die Hände zu desinfizieren.

–     Es wird empfohlen, weiterhin beim Friedensgruß den Händedruck bzw. eine Umarmung zu vermeiden.

–     Wer die hl. Kommunion austeilt, möge weiterhin einen Mund- und Nasenschutz tragen sowie sich vorher die Hände desinfizieren. Die hl. Kommunion soll von den Gläubigen vorzugsweise mit der Hand empfangen werden.

–     Kirchenräume sollen nach jedem Gottesdienst gelüftet werden, die Kirchenbänke mögen regelmäßig mit Desinfektionsmittel gereinigt werden.

–     Wer Grippesymptome hat, möge den Gottesdiensten fern bleiben, um nicht andere anzustecken.

–     Die Prozessionen dürfen wie gewohnt stattfinden.

–     Es steht jeder Diözese zu, eigene Hinweise zu geben. Daher empfiehlt der Diözesanbischof Ivo Muser für die Diözese Bozen-Brixen, dass ab dem Osterfest die Weihwasserbecken wieder gefüllt werden. Dies kann im Rahmen der Feier der Osternacht erfolgen. Gläubige dürfen wieder Weihwasser mit nach Hause nehmen und auch an den Gräbern sowie bei Begräbnissen soll wiederum Weihwasser bereit stehen.

 

Schließlich hat die Bischofskonferenz folgende Empfehlungen für die Feier der Kartage gegeben:

–     Am Palmsonntag mögen die Gläubigen die Olivenzweige selbst mitbringen, um zu vermeiden, dass diese ausgeteilt bzw. herumgereicht werden.

–     Am Gründonnerstag kann die Fußwaschung erfolgen, der Zelebrant sollte sich aber jedes Mal die Hände desinfizieren und einen Mund- und Nasenschutz tragen.

–     Am Karfreitag soll eine eigene Fürbitte für die Menschen gesprochen werden, die von Krieg betroffen sind. Ein Textvorschlag dazu findet sich im Anhang zu dieser Aussendung. Bei der Kreuzverehrung möge auf den Kuss des Kreuzes verzichtet werden.

Von: luk

Bezirk: Bozen