Kinder- und Jugendanwaltschaft

Kompositionswettbewerb: Sound für Kinderrechte

Mittwoch, 08. Mai 2019 | 17:47 Uhr

Bozen –  Am 20. November 2019 jährt sich die Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention zum 30. Mal. Anlässlich dieses Jubiläums ruft der österreichische Kinder- und Jugendanwalt Ewald Filler Kinder und Jugendliche zwischen zehn und 18 Jahren gemeinsam mit Südtirols Kinder- und Jugendanwältin Paula Maria Ladstätter zur Teilnahme am internationalen Kompositionswettbewerb auf.

Das österreichische Bundesministerium für Frauen, Familie und Jugend hat den Wettbewerb ausgeschrieben. Zum Komponieren von „Sounds of childrens’ rights“ sind junge Menschen aus ganz Europa eingeladen. Paula Maria Ladstätter ist überzeugt, dass auch Südtirols Jugendliche auf hohem Niveau mithalten können. Einreichschluss ist am 15. Juli 2019. Eine hochkarätige Jury bewertet die Kompositionen. Die Finalisten werden zu Workshops nach Wien eingeladen. Sie führen ihre Werke am 15. November im Wiener Konzerthaus auf.

Die Kinderrechte sollen vertont werden: Es geht um den Schutz vor Diskriminierung, um das Recht des Kindes auf Leben, Überleben und bestmögliche Entwicklung, um das Recht auf eine Staatszugehörigkeit, um das Recht auf regelmäßige Kontakte zu beiden Elternteilen, um das Recht auf eigene Meinung, auf gewaltfreie Erziehung, auf Gesundheit, sauberes Trinkwasser, auf einen angemessenen Lebensstil, um das Recht auf Spiel, auf Schutz, humanitäre Hilfe und anderes mehr.

Das Österreichische Bundeskanzleramt, Sektion V – Familie und Jugend, lädt junge Komponistinnen und Komponisten mit einem späteren Geburtsdatum als dem 15. Jänner 2001 zur Teilnahme am Wettbewerb „Sounds of Childrens’ Rights“ ein. Die Initiative ging vom österreichischen Bundesjugendanwalt Ewald Filler aus, der Südtirols Kinder- und Jugendanwaltschaft zum Mitmachen einlud.

Paula Maria Ladstätter ist überzeugt, dass es in Südtirol engagierte junge Musikerinnen und Musiker gibt, die bereit sind, sich mit den Kinderrechten musikalisch zu befassen und die eigens geschaffenen Werke einzureichen. Jede Person darf nur mit einem Stück teilnehmen, die eingereichten Kompositionen dürfen noch nicht veröffentlicht worden sein, auch online nicht. Es gibt zwei Altersklassen: Kinder und Jugendliche zwischen zehn und 14 Jahren und Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren. Die Komposition muss selbst erstellt sein.

Die Kategorie Eins entspricht einer Konzertbesetzung mit bis zu fünf Instrumenten aus dem „Pool“ Violine, Viola, Violoncello, Flöte, Oboe, Klarinette, Fagott, Horn, Trompete, Posaune, Tuba oder Klavier. Eingereicht wird entweder eine handschriftliche Partitur oder ein Computer-Notensatz. Die Spielzeit sollte zwischen drei und sieben Minuten lang sein.

In die Kategorie Zwei fällt eine Band mit maximal fünf Musiker aus folgendem „Instrumenten-Pool“: Gesang, Bläser, Streicher, E-Gitarre, E-Bass, Keyboard, Klavier/Keyboard, Drum-Set. Das Band-Musikstück ist als MP3-Upload einzureichen.

Mit dem Werk sollen entweder die Kinderrechtekonvention als Ganzes, ein einzelnes Kinderrechte-Thema oder mehrere Kinderrechte-Themen nach freier Wahl mit musikalischen Mitteln beschrieben werden. Einreichfrist ist der 15. Juli 2019. Die hochkarätig besetzte Jury ermittelt die FinalistInnen Mitte Juli in Wien.

Die Finalisten der Kategorie Eins werden eingeladen, ihre Kompositionen bei einem zweitägigen Workshop Mitte August mit professioneller Anleitung und Unterstützung zu überarbeiten und zu optimieren. Die Finalisten der Kategorie Zwei werden zu einer zweitägigen Probe vor dem Konzerttermin am 15. November 2019 unter professioneller Anleitung eingeladen. Die ausgewählten Kompositionen und Band-Musikstücke werden am 15. November 2019 im Wiener Konzerthaus von einem Jugendensemble unter Mitwirkung der jeweiligen Finalisten und Bands im Rahmen eines öffentlichen Preisträgerkonzerts aufgeführt.

Südtirols Kinder- und Jugendanwältin Paula Maria Ladstätter ruft musikbegeisterte Jugendliche zur Teilnahme auf: „Es wäre wunderbar, wenn ein internationaler Kinderrechte-Sound aus Südtirol käme“. Weitere Informationen finden Interessierte unter www.kinderrechte.gv.at oder erfragen sie per Mail an kinderrechte@bka.gv.at.

Von: bba

Bezirk: Bozen