Von: mk
Bozen – Während sich viele Schülerinnen und Schüler bereits in die Sommerferien gestürzt haben, wird es nun für diejenigen ernst, die zur Matura antreten. Heute hat die erste schriftliche Prüfung stattgefunden. Bei den Themen gab es wie immer auch einen Bezug zum aktuellen Zeitgeschehen.
Für Oberschülerinnen und -schüler deutscher Muttersprache besteht die erste Aufgabe im Verfassen von Textanalysen, Interpretationen und kritischen Stellungnahmen auf Deutsch.
2.829 Kandidaten, davon 79 externe, haben heute ab 8.30 Uhr mit der ersten schriftlichen Prüfung in Deutsch den Auftakt ihrer Oberschul-Abschlussprüfung erlebt.
81 Prüfungskommissionen, in denen insgesamt 821 Lehrpersonen und Schulführungskräfte zusammenarbeiten, nahmen bereits am gestrigen Dienstag mit der Eröffnungskonferenz am jeweiligen Prüfungssitz ihre Arbeit auf.
Die staatliche Abschlussprüfung 2018/2019 bringt einige Neuerungen mit sich: So war es dem Klassenrat heuer erstmals möglich, einen Schüler oder eine Schülerin auch mit einer negativen Schlussbewertung in nicht mehr als einem Fach zur Abschlussprüfung zuzulassen, sofern dies begründet werden konnte.
Schulguthaben: Mehr Punkte möglich
Der schulischen Laufbahn der Schüler wird stärker Rechnung getragen. Für das Schulguthaben ist eine wesentlich höhere Punktezahl von bis zu maximal 40 Punkten möglich. Die restlichen Punkte verteilen sich auf drei schriftliche Prüfungen (15 + 15 + 10 Punkte) sowie auf das mündliche Prüfungsgespräch (20 Punkte).
Schriftliche Prüfung: Schulspezifische Fächer statt Fächerbündel
Neuerungen gibt es auch bei den schriftlichen Prüfungen: Das bisherige Fächerbündel entfällt. Bei den drei vorgesehenen Textsorten der ersten schriftlichen Prüfung in Deutsch umfasst Textsorte A die Analyse und Interpretation eines deutschsprachigen literarischen Textes aus dem 20. Jahrhundert, Textsorte B die Analyse und Erarbeitung eines argumentierenden Textes, während es bei der Textsorte C um eine kritische Auseinandersetzung mit aktuellen Themen geht.
Leichterer Einstieg ins Prüfungsgespräch
Erleichtert wird der Einstieg in das mündliche Prüfungsgespräch: Es beginnt nun mit sogenannten Impulsmaterialien, ein strikt nach Fächern getrenntes Prüfen sollte dabei vermieden werden. Im Rahmen des mündlichen Prüfungsgespräches sind zudem eine kurze Vorstellung der Erfahrungen im Bereich “Übergreifende Kompetenzen und Orientierung” (bisher “Schule-Arbeitswelt”) vorgesehen, die Thematisierung des Bereiches “Politische Bildung und Bürgerkunde” sowie eine Besprechung der schriftlichen Arbeiten.
Nichts geändert hat sich an der Zusammensetzung der Prüfungskommissionen. Diese bestehen weiterhin aus drei internen und drei externen Kommissionsmitgliedern sowie einem oder einer externen Vorsitzenden.
Zweite Prüfung am 20. Juni
Die zweite schriftliche Prüfung am 20. Juni beinhaltet ein oder mehrere schultypspezifische Fächer, die jährlich Ende Januar durch das Unterrichtsministerium festgelegt werden. Die dritte schriftliche Prüfung in der Zweiten Sprache findet am Freitag, den 21. Juni 2019 statt.