Von: luk
Meran – Bis 31. Januar gilt auch in Meran ein Auftrittsverbot für Straßenkünstler. Damit will man Menschenansammlungen verhindern, bei denen die Einhaltung von Abstandsregeln nicht sichergestellt werden kann.
Der Staat hat kürzlich mit weiteren Corona-Regeln (Gesetzesdekret 221) auf die Zunahme von Sars-CoV-2-Infektionen reagiert. Mit Verordnung Nr. 39 hat der Landeshauptmann am 24. Dezember diese Regeln für Südtirol übernommen. Dabei wurden weitere Sicherheitsmaßnahmen eingeführt. So ist unter anderem bis 31. Januar 2022 das Abhalten von Feiern, gleichartigen Veranstaltungen und Konzerten, die Menschenansammlungen im Freien mit sich bringen, verboten. Dieses Verbot gilt auch für jegliche Form der Darbietung von Straßenmusik, Straßenschauspiel oder anderer Straßenkunst.