Von: APA/dpa
Im Revisionsprozess um einen hämischen Kommentar des Satirikers Sebastian Hotz alias El Hotzo über das Attentat auf Donald Trump hat das Kammergericht Berlin den Freispruch der Vorinstanz bestätigt. Der Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft wurde verworfen. Damit bleibt die Feststellung gültig, dass sich der 30-jährige selbst ernannte Internetclown nicht der Billigung einer Straftat und der Störung des öffentlichen Friedens schuldig gemacht hat.
Aus Sicht der Anklagebehörde hat El Hotzo das Attentat im US-Wahlkampf im Juli 2024, bei dem Trump von einer Kugel am Ohr getroffen wurde, in einem X-Post gutgeheißen. Die Äußerungen seien mit einer “gewissen Hetze” verbunden gewesen, sagte Oberstaatsanwalt Frank Mohr. Dagegen sagte El Hotzos Verteidigerin, die Kommentare seien Witze, die nicht ernstzunehmen seien. Sie könne den “Verfolgungseifer” der Staatsanwaltschaft nicht verstehen. Die Meinungs- und Satirefreiheit sei ein hohes Gut, das es zu schützen gelte.
In dem umstrittenen Beitrag hatte Hotz die Schüsse auf Trump mit dem “letzten Bus” verglichen. Er kommentierte: “Leider knapp verpasst.” Ergänzend schrieb er: “Ich finde es absolut fantastisch, wenn Faschisten sterben.” Die umstrittenen Beiträge löschte Hotz kurz danach, doch brach ein Shitstorm in den Online-Medien los, und es gab knapp 50 Strafanzeigen.
“Internetclown” will “wenig Ahnung” haben
In seinem Schlusswort sagte Hotz, er sehe sich als “Internetclown”, der viel Meinung und Empörung habe, “aber sehr wenig Ahnung”. Satire dürfe auch unlustig und “saublöd” sein. Er wundere sich, dass ausgerechnet er den öffentlichen Frieden gestört haben soll.
Nach dem Urteil äußerte er sich erleichtert und witzelte, eine Verurteilung wäre natürlich für die Promotion seines neuen Buches besser gewesen. Gefragt, ob seine Witze damals “saublöd” gewesen seien, sagte Hotz, ohne die Reaktionen sei dies kein Gag, an den er sich länger erinnert hätte.




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