Von: luk
Bozen – Am 5. Juni treffen sich die Verhandlungsdelegationen (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) sowie die Gewerkschaftsspitzen und der Landeshauptmann zu einem Gespräch. Gestern haben sich die Generalsekretäre der Gewerkschaften mit Landeshauptmann Arno Kompatscher getroffen. Dabei wurde von öffentlicher Seite erneut die Bereitschaft hervorgehoben, die Verhandlungen jederzeit wieder aufzunehmen. “Das von der öffentlichen Delegation vorgelegte Maßnahmenpaket ist aus unserer Sicht eine gute Diskussionsgrundlage für die Weiterführung der Verhandlungen”, erklärt Landeshauptmann Arno Kompatscher.
Am Mittwoch, 5. Juni im Innenhof des Palais Widmann Bozen, Silvius-Magnago-Platz 1 soll nun ein erneutes Treffen der Generalsekretäre und des Landeshauptmannes im Beisein der Verhandlungsdelegationen stattfinden. Ziel des Treffens ist es, eventuelle Unklarheiten gemeinsam zu besprechen bzw. zu beheben und damit den Weg für die Wiederaufnahme der Verhandlungen frei zu machen.
AFI: “Die verlorene Kaufkraft”
3.700 Euro brutto im Jahr ein Akademiker, 2.700 Euro brutto eine Person mit Reifediplom: Das ist die Kaufkraft, die ein öffentlich Bediensteter in Südtirol eingebüßt hat, weil die Löhne nicht mit den gestiegenen Lebenshaltungskosten der letzten zehn Jahren Schritt gehalten haben. Dazu AFI-Vizedirektorin Silvia Vogliotti: „Selbst unter der Annahme, dass alle im bereichsübergreifenden Kollektivvertrag (BÜKV) vorgesehenen Gehaltsvorrückungen gewährt werden, bleibt die Lohnentwicklung für den allergrößten Teil der 40.600 öffentlich Bediensteten deutlich unter der Steigerung der Lebenshaltungskosten.“
Wie bekannt, wurden die kollektivvertraglichen Verhandlungen im öffentlichen Dienst Südtirols vor wenigen Tagen abgebrochen, werden nun aber wieder aufgenommen. Das AFI | Arbeitsförderungsinstitut hat nachgerechnet, auf welches Niveau die Bruttolöhne angesetzt werden müssten, um die gestiegenen Lebenshaltungskosten in Südtirol wettzumachen.
Lebenshaltungskosten um 16 Prozent gestiegen
Der Bereichsübergreifende Kollektivvertrag (kurz: BÜKV) regelt das Arbeitsverhältnis von rund 40.600 öffentlich Bediensteten in Südtirol. Die aktuellen Lohntabellen gehen auf April 2010, also fast zehn Jahre, zurück. In der Zwischenzeit (April 2010 – April 2019) ist die Inflation in Bozen um genau +16 Prozent angestiegen.
Lohnlücke von zehn Prozent bis 13 Prozent
Mit 1. Juli 2016 kommt schließlich eine erste Lohnerhöhung von 480 Euro brutto pro Jahr, mit 1. Juli 2017 die zweite immer im Ausmaß von 480 Euro brutto pro Jahr. Zumal es sich um einen Pauschalbetrag handelt, macht dies anteilmäßig bei den niedrigen Gehaltsstufen mehr aus als bei den höheren. Die beiden Erhöhungen kommen für die erste und niedrigste Funktionsebene einer Lohnsteigerung von +5,6 Prozent gleich, für die neunte und höchste einer Lohnsteigerung von +2,9 Prozent.
„Trotz dieser beiden Aufbesserungen bleiben die Bruttolöhne der öffentlich Bediensteten immer noch zwischen zehn und 13 Prozent hinter den Lebenshaltungskosten zurück“, erklärt Silvia Vogliotti. In Zahlen ausgedrückt: “Will man auch nur die Kaufkraft der im April 2010 verhandelten Löhne erhalten, dann müsste die Jahres-Bruttoentlohnung in der sechsten Funktionsebene von 24.052,72 Euro auf 26.787,56 Euro (+ 2.734,84 Euro) und jener in der achten von 30.008,42 Euro auf 33.696,17 Euro (+3.687,75 Euro) angehoben werden.”
Alibi Gehaltsvorrückungen
Es wird häufig entgegengehalten, dass die meisten öffentlich Bediensteten im Zehn-Jahres-Verlauf Gehaltsvorrückungen, sogenannte „scatti“, erhalten haben, die so gut wie automatisch gewährt werden. Hier müsse präzisiert werden, dass diese Gehaltsvorrückungen ein Leistungselement sind und nicht ein Element des Inflationsausgleichs. Anhand von Fallbeispielen weist das AFI nach, dass lediglich die neu ab 2010 eingestellten Bediensteten eine über die Inflation hinausgehende Gehaltsentwicklung erzielen konnten. Dies erkläre sich dadurch, dass die Vorrückungen in den ersten acht Dienstjahren verhältnismäßig stark zu Buche schlagen. “Allerdings betrifft dies einen relativ kleinen Teil der Beschäftigten. Alle anderen, die vor 2010 in den öffentlichen Dienst eingetreten sind, konnten den inflationsbedingten Kaufkraftverlust trotz Vorrückungen nicht wettmachen, und zwar quer durch alle Funktionsebenen.”