Von: luk
Meran – Der neu gebaute Verbindungsweg zwischen Gilf und Lazag grenzt Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Senioren, Mütter und Väter mit Kinderwagen und Radfahrer aus, findet der Dachverband für Soziales und Gesundheit.
Insgesamt 81 Treppenstufen verbinden nun die Meraner Gilfpromenade mit der Naherholungszone Lazag. „Leider nahezu unüberwindlich für die meisten Menschen mit Behinderungen. Aber nicht nur Personen, die sich mit dem Gehen schwertun, oder im Rollstuhl sitzen, auch für Mütter und Väter, bzw. Großeltern mit Kinderwagen oder jeden Radfahrer sind die Treppen eine mühevolle Barriere“, sagt Martin Telser, Präsident des Dachverbandes für Soziales und Gesundheit.
„Wir haben die Verantwortlichen schon in der Planungsphase mehrfach darauf hingewiesen“, betont Telser und fordert die Meraner Stadtregierung unmissverständlich auf, hier so schnell wie möglich tätig zu werden: „Die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderung muss gemäß der geltenden Gesetze gewährleistet werden.“
Gerade bei diesem Projekt wird gern vollmundig mit den Begriffen „Freiraum“ und „Zugänglichkeit“ geworben. Dies solle wirklich für alle Menschen gelten, meint Telser: „Halbherzige Lösungen haben keinen Sinn, schließlich leben wir in einer Gesellschaft, die stetig älter wird und wo ein rasanter Anstieg von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, vor allem im Bereich der Senioren zu verzeichnen ist. Wenn man als Gemeinde heute so ein Projekt in Angriff nimmt, muss von Anfang an die Barrierefreiheit mitbedacht werden. Hier ist man trotz besseren Wissens mit dem Kopf durch die Wand gegangen und hat Barrieren gebaut.“
Dabei hätte es durchaus praktikable Lösungsvorschläge gegeben. Keiner davon, auch nicht der vorgeschlagene Liftschacht ist realisiert worden. Alternativ zur Stiege müssen Menschen mit Mobilitätseinschränkungen nun den Radweg nehmen, der allerdings durch seine große Steigung und den langen Umweg äußerst beschwerlich ist.
„Stimmige und zeitgemäße Mobilitätskonzepte schauen anders aus“, findet Telser und er fordert zusätzlich, beim in der Nähe liegenden einzigen barrierefreien Zugang zum Tappeinerweg auch einen reservierten Autoabstellplatz für Menschen mit Behinderung auszuweisen.