Von: luk
Trient/Bozen – Die zweite Gesetzgebungskommission des Regionalrats ist heute in Trient zusammengetreten, um den von der Regionalregierung eingebrachten Gesetzentwurf Nr. 4 “Änderungen zum Regionalgesetz Nr. 6 vom 8. August 2018 “Nachtragshaushalt der Autonomen Region Trentino-Südtirol für die Haushaltsjahre 2018-2020” zu beraten.
Der Gesetzentwurf wurde eingebracht, um den Bedürfnisse der Gesellschafter der Provinz Verona, Mantua, Reggio Emilia und Modena Rechnung zu tragen, die darum ersucht haben, bei der Neubestellung des Verwaltungsrates die Vertretung der Gebietskörperschaften beizubehalten. Mit dieser Änderung wird, nach der Genehmigung durch den Regionalrat, eine Ausnahme zum Regionalgesetz vom 15. Dezember 2016, Nr. 16, eingeführt, aufgrund der die derzeitige Zusammensetzung des Verwaltungsrates der Brennerautobahn AG bis zu ihrer Reorganisation im Sinne des Artikels 1 Absatz 1 des Regionalgesetzes vom 8. August 2018, Nr. 6, beibehalten werden kann. Im Laufe der Debatte wurde einÄnderungsantrag genehmigt, der den Wortlaut des Artikels vervollständigt, der nun folgendermaßen lautet: “Nach Absatz 2 des Artikels 4 des Regionalgesetzes Nr. 6 vom 8. August 2018 wird folgender Absatz hinzugefügt:
“3. Bis zur Reorganisation laut Absatz 1 und auf jeden Fall bis zur Genehmigung der Jahresabschlussrechnung bezogen auf das Jahr 2021 werden bezüglich der Brennerautobahn AG in Sachen Eindämmung der Ausgaben und Anzahl an Verwaltungsratsmitgliedern in Abweichung von Artikel 10 Abs. 2 und 5 des Regionalgesetzes vom 15. Dezember 2016, Nr. 16 weiterhin die vor der Genehmigung des Regionalgesetzes vom 15. Dezember 2016, Nr. 16 geltenden Bestimmungen angewandt.“
Kommissionsvorsitzender Helmuth Renzler zeigte sich mit der geleisteten Arbeit zufrieden: “Wir haben konstruktiv und sachlichgearbeitet. Ich möchte mich bei allen Kommissionsmitgliede rn für ihre Arbeit und für die Aufmerksamkeit bedanken, mit der sie dieses für unser Land strategische Thema angega ngen sind.