Von: mk
Bozen – Bekanntlich müssen in Italien ab 1. Jänner 2020 Einzelhändler und ihnen gleichgestellte Wirtschaftstreibende die Daten der Tageseinnahmen elektronisch speichern und telematisch der Einnahmenagentur melden. Für Wirtschaftstreibende mit einem Umsatz von über 400.000 Euro gilt jedoch diese Pflicht bereits ab dem 1. Juli 2019.
„Die Umstellung und die operative Anpassung der Geräte sowie deren technische Umrüstung sind in dieser kurzen Zeit und innerhalb Monatsende nicht zu stemmen. Wenn die Umrüstung nicht möglich ist, müssen neue, telematische Kassengeräte angeschafft werden“, erklären der Direktor des hds – Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol, Bernhard Hilpold, und der Geschäftsführer der hds-Servicegenossenschaft, Karl Untertrifaller. Zudem ist der Staat in Verzug, denn es fehlen noch eine Reihe von Dekreten, die die Umstellungsprozeduren genauer erklären.
Daher fordert der hds gemeinsam mit dem gesamtstaatlichen Dachverband Confcommercio einen Aufschub der telematischen Inkasso-Meldepflicht für alle Akteure bis 1. Jänner 2020. „Modernisierung und einfachere Abläufe sind grundsätzlich zu begrüßen. Jedoch braucht es auch entsprechende Anpassungszeiten, damit alle rechtzeitig der neuen Pflicht nachkommen können“, so die beiden hds-Vertreter.
Von der Meldepflicht befreit sind Verkäufe, für die kein Kassenzettel bzw. keine Steuerquittung ausgestellt werden muss, wie etwa Verkauf von Tabak, Tageszeitungen, Zeitschriften oder Büchern.