Von: mk
Rom/Bozen – Die Haushaltskommission der Abgeordnetenkammer hat am Mittwoch grünes Licht gegeben: Wenn der Gynäkologe keine Bedenken hat, kann und darf eine Schwangere arbeiten, bis das Kind zur Welt kommt, berichtet das Tagblatt Dolomiten.
„Ich würde das Ganze – vom Arbeitsplatz direkt in den Kreißsaal – mit Zurückhaltung betrachten“, erklärt Dr. Herbert Heidegger, Primar für Gynäkologie und Geburtshilfe am Meraner Krankenhaus. Derzeit arbeiten viele Schwangere bis zum achten Monat – mit dem Argument, dass sie danach länger daheim beim Kind bleiben können.
Doch gleich die gesamten neun Monate Schwangerschaft am Arbeitsplatz zu verbringen, dieser Möglichkeit steht der Primar zurückhaltend bis kritisch gegenüber.
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Neuregelung zum Mutterschutz: Gleichstellungsrätin schlägt Alarm
Die Haushaltskommission der Abgeordnetenkammer hat kürzlich einem Abänderungsvorschlag zum obligatorischen Mutterschutz zugestimmt. Demnach können in Zukunft schwangere Frauen, nach Zustimmung der Gynäkologin oder des Gynäkologen bis zum 9. Monat arbeiten und nach der Geburt den obligatorischen Mutterschutz von fünf Monaten in Anspruch nehmen.
„Diese Neuregelung wird als „dritte“ Möglichkeit für die Beanspruchung des Mutterschutzes präsentiert. In Wahrheit birgt sie große Gefahren in sich, besonders für Frauen in prekären und vulnerablen Arbeitssituationen“, so Gleichstellungsrätin Michela Morandini. Daten aus dem Bericht des Ministeriums für Arbeit zu den Kündigungen vonseiten von Müttern belegen, dass im Jahre 2017 27.443 Mütter aus Gründen der Unvereinbarkeit von Familie und Beruf gekündigt haben.
„Für Frauen in prekären und vulnerablen Arbeitsverhältnissen verschärft sich die Situation. Sie sind häufig den Arbeitgebern komplett ausgeliefert und arbeiten, aus Angst den Arbeitsplatz zu verlieren, unter extremen Bedingungen“, so Morandini. Viele Frauen werden in Zukunft unter Druck des Arbeitgebers und aus Angst, den Arbeitsplatz zu verlieren, bis zum neunten Monat arbeiten wollen. Die Neuerung ist ein klarer Rückschritt in Punkto Gesundheitsschutz der Mutter und des Kindes und muss abgeändert werden, so die Forderung der Gleichstellungsrätin.