Von: luk
Bozen – Seit Jahren arbeiteten Fachärztinnen und Fachärzte ohne Zweisprachigkeitsnachweis in Diensten des Südtiroler Sanitätsbetriebes. Sie konnten nur mit Werkverträgen verpflichtet werden. Nunmehr ist es möglich, eine zeitlich befristete Anstellung durchzuführen, mit der Verpflichtung den Zweisprachigkeitsnachweis innerhalb höchstens 3 Jahren nachzureichen.
In erster Linie geht um es um die vier Fachbereiche Anästhesie und Wiederbelebung, Gynäkologie und Geburtshilfe, Pädiatrie sowie Notfallmedizin und Unfallchirurgie, in denen akuter Fachärzte-Mangel herrscht. Heute wurde jeweils eine Rangordnung mit zwei Teilen veröffentlicht: eine mit Zweisprachigkeitsnachweis und eine ohne Zweisprachigkeitsnachweis. Die Rangordnung der BewerberInnen ohne Nachweis findet nur Anwendung, wenn jene mit Nachweis erschöpft ist. Die Teilnahme an einem Sprachkurs ist aber Pflicht.
Die Rangordnungen sind auf www.sabes.it/karriere veröffentlicht. Abgabetermin der Gesuche ist der 30. Juni 2017.
Diese Vorgangsweise wurde nötig, da durch die ordentlichen Wettbewerbsprozeduren kein Personal mit den vorgesehenen Voraussetzungen gefunden werden konnten. Durch die angebotenen Sprachkurse sollen die zukünftigen neuen MitarbeiterInnen aber schnell und effizient der zweiten Landessprache mächtig werden. Innerhalb höchstens 3 Jahren müssen sie den für die Einstellung nötigen Zweisprachigkeitsnachweis erbringen.
Rangordnungen für BewerberInnen mit und ohne Zweisprachigkeitsnachweis wurden auch in den Bereichen Notfallmedizin und Unfallchirurgie (Gesundheitsbezirk Bozen, bis 19.4.), Ophthalmologie, Innere Medizin, Gynäkologie und Geburtshilfe, Dermatologie und Venerologie (alle Gesundheitsbezirk Bruneck, bis 6.4.) veröffentlicht.