Unlautere Geschäftspraktiken

Antitrust verhängt Geldbuße von einer Million Euro gegen Poltronesofà

Dienstag, 20. Januar 2026 | 09:45 Uhr

Von: mk

Bozen – Die Marktaufsichtsbehörde (AGCM) hat gegen die Poltronesofà-Gruppe eine Geldbuße in Höhe von einer Million Euro verhängt. Grund dafür ist eine als unlauter eingestufte Geschäftspraxis, die seit 2023 bis heute bei der Vermarktung von Sofas der sogenannten „Collezione Promo“ angewandt wurde. Darauf weist die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) in einer Aussendung hin.

Im Mittelpunkt des Verfahrens standen umfangreiche Werbekampagnen des Unternehmens – über Fernsehen, Radio, soziale Netzwerke und Online-Kanäle –, in denen besonders hohe Rabatte im Vergleich zu einem angeblichen „Listenpreis“ beworben wurden, der tatsächlich nie zur Anwendung kam.

Das Untersuchungsverfahren der AGCM ergab, dass die Referenzpreise keinen realen Verkaufspreis darstellten. Die Sofas der „Collezione Promo“ waren von Beginn an dafür konzipiert, direkt zu dem als reduziert beworbenen Preis verkauft zu werden. Die Ausweisung eines Rabatts, der auf einem höheren, faktisch nie verlangten Preis basierte, erzeugte somit eine Illusion besonderer Preisvorteile und verzerrte die wirtschaftliche Wahrnehmung des Angebots seitens der Verbraucher.

Wie die Aufsichtsbehörde in ihren „abschließenden Bewertungen“ (Bericht Nr. 1 vom 5. Januar 2026 – siehe https://www.agcm.it/dotcmsdoc/bollettini/2026/1-26.pdf) ausführt, verstößt diese Praktik „gegen die Artikel 20, 21 und 22 des Verbraucherschutzkodex“. Die beanstandete Vorgehensweise sei „mit der beruflichen Sorgfalt unvereinbar und dazu geeignet, die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher zu beeinträchtigen. Dies, indem sie Verbraucher – auf Grund einer vermeintlich höheren wirtschaftlichen Vorteilhaftigkeit – zu einer Kaufentscheidung veranlasst, die sie andernfalls nicht getroffen hätten“. Es handelt sich um „eine schwerwiegend unlautere Geschäftspraxis, bestehend in der Verbreitung irreführender, mehrdeutiger und unvollständiger Informationen über Preise und beworbene Rabatte beim Verkauf der Sofas der ‚Collezione Promo‘“.

Poltronesofà war in den vergangenen Jahren bereits mehrfach Gegenstand von Untersuchungen der Aufsichtsbehörde (siehe https://www.agcm.it/media/comunicati-stampa/2021/4/PS11785-) wegen vergleichbarer Praktiken im Zusammenhang mit der Kommunikation von Rabatten und Referenzpreisen und wurde hierfür bereits gestraft. Diese Kontinuität verdeutlicht, dass das Thema „dauerhafte“ Rabattaktionen und stark betonte Preisnachlässe eine strukturelle Problematik im Möbelhandel – sowie in anderen Bereichen – darstellt.

Das erneute Einschreiten der Behörde unterstreicht eine inzwischen klare Botschaft: Ein Rabatt ist nur dann zulässig, wenn er auf einem realen, tatsächlich angewandten und überprüfbaren Preis beruht. Andernfalls wird der Angebotspreis zu einem Instrument kommerziellen Drucks, das die Rechte der Verbraucher verletzt und den Wettbewerb beeinträchtigt. Die jüngste Sanktion der AGCM gegen Poltronesofà ist damit beispielhaft dafür, dass Preis- und Rabattstrategien weiterhin zu den sensibelsten – und am strengsten überwachten – Bereichen des Marktes zählen.

Bezirk: Bozen

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