Arbeitsmarkt-News

Arbeit auf Abruf im Aufwind ­

Mittwoch, 22. Februar 2023 | 11:33 Uhr

Bozen – So viel “Arbeit auf Abruf” wie 2022 gab es in Südtirol seit 2012 nicht mehr. Das geht aus der jüngsten Arbeitsmarkt-News des Arbeitsmarktservice hervor.
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­Die “Arbeit auf Abruf” hat im Jahr 2022 den höchsten Stand seit 2012 erreicht. Im vergangenen Jahr waren durchschnittlich 7000 Personen mit dieser sehr flexiblen Vertragsform beschäftigt, die vor allem zur Abdeckung von Arbeitsspitzen und als möglicher Zuverdienst gedacht ist. Welche Sektoren diese Vertragsformen genutzt haben, welche Berufe ausgeübt wurden und wie sich die beschäftigten Arbeitnehmenden zusammensetzten, diese und weitere Informationen enthält die aktuelle Arbeitsmarkt-News des Arbeitsmarktservice.

7000 Personen in Arbeit auf Abruf

Über 70 Prozent der Arbeitskräfte auf Abruf waren 2022 im Gastgewerbe beschäftigt, aber auch Wachpersonal, Buslenker, Verkäuferinnen und Stewards (etwa bei den Spielen des FC Südtirol oder anderen Großveranstaltungen) wurden über diese Vertragsform beschäftigt. Etwas über ein Viertel, nämlich rund 1900 Personen, waren unter 25 Jahre alt, also in der Regel Schülerinnen, Schüler und Studierende; rund 2000 Beschäftigte waren älter als 55 Jahre und ein beträchtlicher Teil davon befand sich bereits in Pension. Etwas weniger als die Hälfte, rund 3000 Personen gehörten zur Altersgruppe der 25- bis 55-Jährigen, also zu jener Bevölkerungsgruppe, die sehr stark in das Erwerbsleben integriert ist.

Arbeit auf Abruf für 36 Prozent einziges Arbeitseinkommen

“Mehr als die Hälfte der auf Abruf Beschäftigten übt diese Tätigkeit als Neben- oder Zweitbeschäftigung aus”, informiert der Direktor des Arbeitsmarktservice, Stefan Luther. “Für immerhin 36 Prozent aller Arbeitnehmenden auf Abruf zwischen 25 und 55 Jahren ist dies allerdings die einzige Erwerbsquelle. Darunter befinden sich auch gemeldete Arbeitslose, denn die Arbeit auf Abruf ist rechtlich grundsätzlich mit dem Arbeitslosenstatus vereinbar”, erklärt Abteilungsdirektor Luther. “Positiv zu vermerken ist, dass die Zahl der ausschließlich mit dieser Vertragsform beschäftigten Menschen dieser Altersgruppe rückläufig ist: das Minus beträgt 2,5 Prozent im Vergleich zu 2019.” Denn es gäbe durchaus einige Bereiche, bei denen gleich mehrere potenziell benachteiligende Aspekte zu bemerken seien: etwa ein hoher Frauenanteil, Berufe mit niedriger Qualifizierung und ein hoher Anteil an Personen, bei denen dieser Vertrag die einzige Einkommensquelle aus Erwerbsarbeit ist. Jede vierte Person zwischen 25 und 55 Jahren, die auf Abruf beschäftigt ist oder ihre Entlohnung allein aus dieser Quelle bezieht, hat eine ausländische Staatsbürgschaft.

“Menschen mit stabilen Arbeitsverträgen an Betrieb binden”

Für Arbeitslandesrat Philipp Achammer spiegelt die Zunahme von “Arbeit auf Abruf” den hohen Bedarf an Arbeitskräften in Südtirol wider. Der Vertrag sei eine Möglichkeit, legal einer Nebenbeschäftigung nachzugehen. “Künftig muss ein verstärktes Augenmerk auf die Arbeitskräfte mittleren Alters, die ausschließlich über diesen Vertrag beschäftigt sind, gelegt werden. Es liegt auch im Interesse der Betriebe, Menschen mit stabilen Arbeitsverträgen an sich zu binden”, betont der Landesrat. “Und wo es notwendig ist, können und müssen die Arbeitsvermittlungszentren des Landes mit Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik dazu beitragen, diese Gruppe stärker im Erwerbsleben zu verankern. Auch das ist ein Beitrag zur Ausschöpfung des vorhandenen Arbeitskräftepotenzials”, schließt Achammer.

Was ist Arbeit auf Abruf?

Bei der “Arbeit auf Abruf” handelt es sich um einen besonderen Arbeitsvertrag, bei dem sich der Arbeitnehmende dem Arbeitgebenden zur Verfügung stellt; letzterer kann die Tätigkeit “bei Bedarf” und unter Einhaltung einer Mindestankündigungszeit in Anspruch nehmen. Die diskontinuierlich arbeitende Arbeitskraft wechselt also zwischen Tätigkeitsphasen und Phasen der Inaktivität, ohne die Garantie zu haben, dass die Arbeitsleistung erbracht werden kann. Die Rahmenbedingungen und die Einsatzmöglichkeiten sind gesetzlich und kollektivvertraglich geregelt. Der Vertrag kann auf bestimmte und auf unbestimmte Zeit geschlossen werden. Innerhalb gewisser Einkommensgrenzen können auch eingetragene Arbeitslose mit dieser Vertragsform beschäftigt werden und ihren Status als Arbeitslose behalten.

Von: luk

Bezirk: Bozen