Von: mk
Bozen – In einem offenen Brief erklären der Obmann der Fachgewerkschaft Transport und Verkehr im ASGB (GTV), Klaus Untersteiner, und der Fachsekretär der GTV, Richard Goller, dass „viele letzthin getätigte Aussagen und Pressemitteilungen der SAD-Betriebsleitung nicht nur großteils falsch und an den Haaren vorbeigezogen sind, sondern ebenso höchst respektlos den Busfahrern gegenüber“. Daher bedürfe es folgender Klarstellungen.
SAD-Berater Rudolf Rimbl habe festgehalten, dass 99 Prozent der Busfahrer in den programmierten Pausen in der Dienstresidenz nach Hause fahren. „Dies ist tatsächlich nicht der Fall, da kaum ein Angestellter in unmittelbarer Nähe des Busdepots wohnt. Die zurückzulegende Distanz würde eine Fahrt nach Hause zeitlich oftmals nicht rechtfertigen und wäre außerdem mit zusätzlichen Kosten verbunden. Ein Beispiel zur Veranschaulichung der tatsächlichen Situation: Ein Angestellter wohnt zehn Kilometer vom Arbeitsplatz entfernt und hat drei Pausen einzuhalten. Würde er – auch wenn es die Zeit zuließe – während jeder Pause nach Hause fahren, so müsste er an diesem Tag 60 zusätzliche Kilometer zurücklegen, die nicht bezuschusst werden. Mangels einer Zurverfügungstellung von angemessenen Aufenthaltsorten (Beheizung, WC, etc.) während der Pausen außerhalb der Dienstresidenz ist der Busfahrer oft gezwungen die Intervalle im Fahrzeug zu verbringen“, betonen die ASGB-Vertreter.
SAD-Berater Rudolf Rimbl habe zudem betont, die Türen der SAD wären immer für Verhandlungen offen. „Diese Aussage müssen wir entschieden zurückweisen. Vorschläge zu den Turnussen der technischen Kommission, die eigens zu diesem Zweck gegründet wurde, wurden nur genehmigt, wenn sie zu Gunsten der Firma gingen und keine Mehrkosten beinhalteten. Entlastende Maßnahmen für die Angestellten wurden somit nicht berücksichtigt. Zudem muss in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen werden, dass Verhandlungen zu den langen Arbeitszeiten, den langen Dienstspannen und der langen Pausen von Seiten der Firma abgebrochen wurden, mit der Begründung aufgrund der europaweiten Ausschreibung der Konzessionen Kosten senken und die Produktivität erhöhen zu müssen (Protokoll vom 18 Februar 2016)“, so der ASGB.
Die Firmenleitung der SAD habe betont, dass nur eine geringfügige Anzahl von Turnussen die Dienstspanne von 15 Stunden erreiche. Laut ASGB müsse man diese Behauptung differenzierter sehen. „Es stimmt einerseits, dass die Prozentzahl jener Turnusse, die 15 Stunden erreichen nur einen kleinen Teil der Gesamtturnusse ausmachen. Andererseits muss aber unterstrichen werden, dass sich die Dienstspannen von 15 Stunden auf immer dieselben Dienstresidenzen konzentrieren. Diese Turnusse werden in der Regel immer von denselben Chauffeuren absolviert. Daraus resultiert lokal eine weitaus höhere Quote, als im Südtiroler Vergleich. Entschieden zurückweisen müssen wir außerdem die Aussage des SAD-Generaldirektors Mariano Claudio Vettori, der den Chauffeuren in diesem Kontext Faulheit unterstellt hat. Vielmehr hat das Personal trotz der hohen Dienstspannen seine Arbeit immer pflichtbewusst und verantwortungsvoll erledigt.“
Der SAD-Generaldirektor Mariano Claudio Vettori habe erklärt, dass die Busfahrer mit Nettolöhnen von 1.900 Euro im Vergleich zu Italien überbezahlt wären. „Dem ist zu entgegnen, dass dementsprechende Gehälter nur jene Chauffeure erhalten, die sich durch Dienstaltersvorrückungen in der höchsten Lohnstufe befinden. Hier werden Einzelfälle bewusst ins Kollektiv umgemünzt, um die Bevölkerung zu täuschen und den Eindruck zu erwecken, die langen Dienstspannen wären gerechtfertigt. Auf die Aussage, die Nettolöhne wären die höchsten in Italien, muss repliziert werden, dass die Lebenshaltungskosten in Südtirol im Vergleich zu Italien höher sind. Es ist statistisch gesehen in allen Sektoren so, dass die Gehälter in Südtirol höher als im staatlichen Durchschnitt sind. Wenn man Regionen mit ähnlichen Lebenshaltungskosten hernimmt, relativiert sich diese finanzielle Besserstellung wieder. Vor dem Hintergrund der Veröffentlichungen der Gehälter der SAD-Führungsetage, wäre es besser sich an folgendes Sprichwort zu halten: Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen“, so der ASGB.