Von: luk
Bozen – Der Gender Pay Gap aus unselbstständiger Beschäftigung in der Privatwirtschaft betrug 2016 17,2 Prozent.
Unter Verwendung der NISF-Informationen über die unselbstständige Beschäftigung in Südtirol hat das Landesstatistikinstitut ASTAT einige Daten zur Entlohnung der Beschäftigten in der Privatwirtschaft veröffentlicht und dabei besonderes Augenmerk auf die errechneten Einkommensunterschiede zwischen beschäftigten Frauen und Männern, dem sogenannten Gender Pay Gap gelegt. Bei den Vollzeitbeschäftigungen stellt sich der Einkommensunterschied mit 17,2 zu Gunsten der Männer dar. Die Ursachen derartiger Unterschiede sind jedoch nicht immer klar nachvollziehbar. Unterschiede im Einkommen hängen bekanntermaßen von Dienstalter, Teilzeitbeschäftigungsquote, Wirtschaftssektor sowie der Art des Arbeitsvertrages ab.