"Öffentlicher Aufruf an die Wirtschaft"

Aufruf für PPP für neues Langzeitpflegeheim in Meran

Donnerstag, 06. September 2018 | 17:50 Uhr

Meran – Die AOV lädt Unternehmen ein, Konzepte für eine öffentlich-private Partnerschaft (PPP) für ein neues Langzeitpflegeheim in Meran einzureichen.

Erstmals hat die Landesvergabeagentur (AOV) im Auftrag der Landesregierung einen öffentlichen Aufruf an die Wirtschaft lanciert, eigene Vorschläge für eine öffentlich-private Partnerschaft, auch als PPP (Public-private-Partnership) bekannt, einzureichen. Die AOV möchte so Unternehmen dazu animieren, sogenannte Win-Win-Konzepte für ein neues Langzeitpflegeheim in Meran vorzulegen und diese letztlich zu bauen und das Gebäude samt Energieversorgung und Instandhaltung zu betreiben. Letztere Tätigkeit läuft auch unter dem Begriff Facility- und Energy-Management. Das Heim soll mit vorerst Hundert Betten bis April 2022 in Betrieb gehen und so das bisherige Langzeitpflegeheim St. Antonius in der Meraner Cavourstraße mit ihren 72 Betten ersetzen. Das St. Antonius mit seiner denkmalgeschützten Fassade sei für seinen Zweck Fachleuten zufolge in einem nicht zeitgemäßen Zustand und hätte ohne den geplanten Neubau erheblicher Renovierungsarbeiten bedurft.

Die AOV hat den Aufruf für die PPP in enger Absprache mit der Gemeinde Meran definiert, die weiterhin die Führung des Pflegeheimes in den Händen der Pitsch-Stiftung wissen will.

Das Land Südtirol hat für das neue Heim ein eigenes Grundstück gleich neben dem Parkplatz des Meraner Krankenhauses Franz Tappeiner ausfindig gemacht. Das Heim soll so geplant sein, dass eine spätere Erhöhung der Bettenzahl ohne allzu große Eingriffe möglich ist. Zudem soll das Projekt 45 Parkplätze für das Heim und weitere 120 Parkplätze für das Krankenhaus zur Verfügung vorsehen.

Auf der Vergabeplattform des Landes Südtirol (Nummer 304) können interessierte Unternehmen die Rahmenbedingungen der PPP erfahren. „Die Unternehmen legen aber dann selbst einen Vorschlag für das PPP vor“, sagt dazu der Direktor der AOV, Thomas Mathà. Das Unternehmen, das das beste Konzept vorlegt, genießt, wie in den kürzlich veröffentlichten Anwendungsrichtlinien für PPP definiert, bei der endgültigen Ausschreibung ein Vorzugsrecht.

 

 

Von: bba

Bezirk: Burggrafenamt