Von: Ivd
Bozen – Jedes Jahr werden die Ausbildungskurse für die Befähigung zum Tätowieren und Piercing organisiert. Der positive Abschluss des Kurses ist Voraussetzung für den Erhalt der Genehmigung, um Tätowierungen und Piercings, auch zeitlich befristet, durchführen zu können.
Auch die bei der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer eingetragenen Goldschmiede und Silberschmiede und andere Fachpersonen, die nicht nur ausschließlich verpackten und sterilen Ohrschmuck mit der eigens vorgesehenen Zange an Ohrläppchen anbringen, müssen diese Genehmigung einholen.
Der Kurs umfasst mindestens 30 Stunden. Der nächste Kurs in italienischer Sprache wird im Zeitraum September bis November organisiert; damit er durchgeführt wird, müssen mindestens zehn Einschreibungen vorliegen. Anmeldungen dazu müssen innerhalb 29. August vorgenommen werden.
Weitere Informationen wie Zugangsvoraussetzungen, notwendige Dokumente, Einschreibungsformulare finden sich unter diesem Link.
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