Die Speiseeishersteller/innen im hds organisieren eigenen Lehrgang

Befähigungskurs für Südtirols Speiseeishersteller ist Pflicht

Freitag, 16. November 2018 | 18:50 Uhr

Bozen – Laut Beschluss der Südtiroler Landesregierung benötigt der Speiseeishersteller zur selbstständigen Berufsausübung das Abschlussdiplom eines Ausbildungslehrgangs mit praktischer Berufserfahrung von sechs Monaten in Italien. Die Speiseeishersteller im hds organisieren daher, in Zusammenarbeit mit der Landesberufsschule „Cesare Ritz“ von Meran, einen 120-stündigen Lehrgang, der die Voraussetzung zur Eintragung in das Berufsverzeichnis der Handelskammer erfüllt. Dieser Kurs ist für die Ausübung der Tätigkeit in Südtirol gültig.

„Der Lehrgang sieht vier verschiedene Module vor, die folgende Themen beinhalten: Arbeitsorganisation/Qualitätssicherungssysteme/Rechtsvorschriften, Rohstoffkunde, Wirtschaftskunde und praktischer Unterricht“, erklären der Präsident der Eishersteller im hds, Martin Kaufmann, und die beiden Vizepräsidenten, Andrea Fogli und Devis Zanolini.

Oberstes Anliegen der Speiseeishersteller/innen im hds ist es, handwerklich hergestellte Produkte anzubieten, die von Qualität und Tradition geprägt sind. Dieses Ziel soll mit dem neuen Lehrgang weiter gefestigt werden. „Im Unterschied zum industriell hergestellten Eis, werden für das handwerklich erzeugte Eis vorwiegend frische Zutaten ohne Konservierungsstoffe verwendet“, betonen die Eishersteller im hds.

Um zur Abschlussprüfung des neuen Lehrgangs zugelassen zu werden, muss der Teilnehmer oder die Teilnehmerin mindestens 80 Prozent der Unterrichtsstunden jedes einzelnen Moduls besucht haben und bekommt dafür eine Teilnahmebestätigung. Die Endbewertung des Ausbildungslehrganges erfolgt anhand einer praktischen und einer mündlichen Prüfung. Die Prüfungskommission wird vom Land bestellt.

So wie derzeit vorgesehen kann jene Berufserfahrung, die vor dem Besuch des Ausbildungslehrgangs beziehungsweise vor der Abschlussprüfung geleistet wurde, auch als Berufserfahrung anerkannt werden, falls folgende Voraussetzung gegeben ist: die Berufserfahrung wurde als Facharbeiter/in, als mitarbeitendes Familienmitglied, als mitarbeitende/r Gesellschafter/in oder als Inhaber/in eines fachspezifischen Betriebs geleistet. Wurden andere Kurse in den vergangenen zehn Jahren besucht, so kann der Inhalt und die Dauer der Schulung durch die Abteilung Wirtschaft des Landes geprüft und anerkannt werden. Dies betrifft vor allem verwandte Berufe wie Konditor/in, Bäcker/in oder Koch/Köchin.

Der hds organisiert eine Informationsveranstaltung zum neuen Lehrgang, die am Montag, den 26. November 2018, von 9.00 bis 10.00 Uhr im hds-Hauptsitz in Bozen stattfindet. Anmeldungen innerhalb 21. November an: bpeintner@hds-bz.it.

Der Ausbildungslehrgang findet in italienischer Sprache statt.

 

Von: bba

Bezirk: Bozen