Besatz-Verbot aufgehoben

Besatz mit Regenbogenforellen wieder möglich

Freitag, 29. März 2024 | 07:55 Uhr

Bozen – Seit Mai 2022 durften infolge eines nationalen Besatz-Verbots nicht heimischer Arten in den allermeisten Südtiroler Gewässer keine fangfähigen Maßfische mehr eingebracht werden. Seit kurzem ist das nun bedingt wieder möglich.

Das Unbehagen in den Südtiroler Fischerkreisen war groß, als das Amt für Wildtiermanagement Anfang Mai 2022 nach Erhalt eines entsprechenden Schreibens des Umweltministeriums einen Besatzstopp für Bach-, See- und Regenbogenforelle sowie für Bach- und Seesaibling in allen Flüssen und Seen Südtirols verfügte.

Besonders in Gewässern, in denen der Fischbestand durch Wasserkraftwerke, Verbauungen, Murenabgänge und die übermäßige Präsenz von Kormoranen stark beeinträchtigt ist, entzog das Besatzverbot den Fischereibewirtschaftern oft ihr einziges Mittel, um die Attraktivität ihrer Gewässer für die Fischerei zu erhalten.

Als Reaktion darauf gab das Amt für Wildtiermanagement in Absprache mit dem Fischereiverband eine spezifische Studie in Auftrag, die das Risiko eines Besatzes mit sterilen Regenbogenforellen in Südtiroler Gewässern analysierte und bewertete. Diese wurde dann zusammen mit einem Ansuchen für eine Ausnahmegenehmigung für den Beatz beim Umweltministerium eingereicht. Dieses Ansuchen wurde nun vom Ministerium angenommen, weshalb seit kurzem der Besatz mit Regenbogenforellen in Stauseen und in Gewässern, deren fischökologische Funktionsfähigkeit aufgrund spezifischer Erhebungen als beeinträchtigt eingestuft wurde, wieder erlaubt ist.

“Diese Besatzfische müssen nachweislich steril sein, um zu verhindern, dass sie eigenständige Bestände bilden, die möglicherweise mit der heimischen Fauna konkurrieren könnten. Dies stellt in Italien ein Novum dar, da Südtirol derzeit die einzige Provinz ist, in der der Besatz mit sterilen Regenbogenforellen auch in Gewässern genehmigt wurde, die geschützte Fischarten wie die Marmorierte Forelle oder das Bachneunauge beherbergen. Zudem ist diese Ausnahmeregelung nicht auf einzelne ausgewählte Gewässerabschnitte beschränkt, sondern basiert auf bestimmte gewässerökologische Kriterien”, so der Fischereiverband.

Die Ausnahmeregelung konnte nur aufgrund der ausgezeichneten aktuellen und historischen Datengrundlage erzielt werden, die Südtirol dank zahlreicher Fischbestanderhebungen durch das Amt und umfassender Fischereistatistiken erlangt hat. Letztere werden durch die gewissenhafte Rückgabe der ausgegebenen Fischwasserkarten durch die Fischer ermöglicht.

Der Geschäftsführer des Fischereiverbandes Alex Festi meint dazu: „Das jetzt in den meisten Gewässern, die einen unzureichenden Fischbestand aufweisen, fangreife, sterile Regenbogenforellen besetzt werden können, ist zu begrüßen, da man auf diese Weise eine gewisse fischereiliche Tätigkeit aufrechterhalten kann, ohne einen Einfluss auf die heimischen Arten zu haben. Klarerweise wäre es für die Fischerei besser, wenn man komplett auf den Besatz verzichten könnte, doch leider sind die natürlichen Fischbestände durch die Folgen der unterschiedlichen Gewässernutzungen, des Klimawandels, des Insektensterbens und der oft unzureichenden Regulierung der Fischfresser teilweise so in Mitleidenschaft gezogen, dass die fischereiliche Attraktivität stark abnimmt. Geht aber das Interesse der Fischer verloren, fehlt auch ihre wichtige und kapillare Kontrollfunktion an Flüssen und Bächen und viele Gewässer werden dann zu einem fast rechtsfreien Raum …“

Von: luk

Bezirk: Bozen

Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

Hinterlasse den ersten Kommentar!


wpDiscuz