Von: mk
Bozen – „Wir haben immer betont, dass die Beschäftigung mittels Lohngutscheinen für gelegentliche und geringfügige Arbeiten sinnvoll ist, auch für die Südtiroler Realität. Aus diesem Grund muss diese Möglichkeit unbedingt beibehalten werden“, betont Leo Tiefenthaler, Präsident von Südtiroler Wirtschaftsring – Economia Alto Adige in Bezug auf die jüngsten Daten, die im kürzlich erschienenen Arbeitsmarktbericht (02/2017) vorgestellt worden sind. Demnach sind in Südtirol in den ersten vier Monaten rund 660.000 Arbeitsstunden mittels Voucher gemeldet worden, 50 Prozent davon in der Weihnachtszeit.
Seit Oktober 2016 ist die neue Regelung in Bezug auf die Anstellung mittels sog. Vouchern in Kraft: Die Beitragsgrenze pro Arbeitnehmer beträgt aktuell 7.000 Euro im Jahr, pro Arbeitgeber maximal 2.020 Euro. 60 Minuten vor Arbeitsbeginn muss eine Meldung an das Arbeitsinspektorat erfolgen, welche genaue Angaben zur Person, dem Unternehmen und der Beschäftigungszeit enthält. Dadurch soll dem Missbrauch vorgebeugt werden.
„Die Voucher sind klar für gelegentliche und geringfügige Beschäftigungen gedacht und werden in Südtirol auch dafür genutzt. Das zeigt auch die Auswertung der Daten der ersten vier Monate. Aus dieser geht hervor, dass die Anstellung mittels Vouchern vor allem im Gastgewerbe an den Wochenenden und in der Weihnachtswoche und im Handel, insbesondere auch auf den Weihnachtsmärkten erfolgt ist“, kommentiert Geschäftsführerin Alexandra Silvestri. Gleichzeitig zeigt die Studie auf, dass die unselbständige Beschäftigung seit 2010 trotz Inanspruchnahme der Voucher auf den Weihnachtsmärkten nicht abgenommen hat.
Rund 5.500 Arbeitgeber haben bis dato in Südtirol von der Möglichkeit einer Anstellung mittels Vouchern Gebrauch gemacht und damit rund 13.000 Arbeitnehmer beschäftigt (9.000 davon in der Weihnachtszeit). „In Südtirol gibt es noch einen relativ dynamischen Arbeitsmarkt. Die unselbständige Beschäftigung ist in den letzten 12 Monaten um 3,1 Prozent gestiegen. Voucher werden dafür genutzt, wofür sie da sind: für die Vergütung von gelegentlichen und geringfügigen Tätigkeiten“, betont die Geschäftsführerin. swr-ea wird sich diesbezüglich einsetzen, damit diese Möglichkeit der Beschäftigung auch weiterhin beibehalten bleibt und nicht zu sehr eingeschränkt wird, schreibt swr-ea abschließend in einer Presseaussendung.