Von: mk
Bozen – Bis zum 29. September können Wirtschaftsteilnehmer ihr Interesse für den Betrieb des Bozner Flughafens bekunden. Die Einladung dazu ist jetzt online.
Nun ist die unverbindliche Bekanntmachung für die Interessensbekundung zur Ermittlung von Wirtschaftsteilnehmern, die am Kauf der Gesellschaftsbeteiligung von ABD Airport AG und/oder am Betrieb des Flughafens Bozen interessiert sind, im Web publiziert. Damit beginnt die Verfahrensweise über die festgestellt wird, ob es Betriebe gibt, die interessiert sind Gesellschaftsbeteiligungen von ABD Airport AG zu kaufen oder den Bozner Flughafen zu betreiben. Wie angekündigt, ist nun die Einladung zur Interessensbekundung im Internet veröffentlicht, wie es auch vom Vergabekodex vorgesehen ist. Über diese Marktforschung erfährt das Land, ob es Interessenten gibt, die sich an der ABD Airport AG zur Führung des Bozner Flughafens beteiligen wollen und zu welchen Bedingungen.
Die Veröffentlichung auf der Web-Seite des Informationssystems für öffentliche Aufträge und auf der Homepage der Landesabteilung Mobilität ist allerdings eine sondierende und somit nicht bindende Bekanntmachung für die Interessensbekundung „zur Ermittlung von Wirtschaftsteilnehmern, welche am Kauf der Gesellschaftsbeteiligung von ADB Airport AG. und/oder am Betrieb des Flughafens Bozen interessiert sind“.
Die Bekanntmachung ist keine Einladung zur Unterbreitung eines Angebotes, sondern nur die unverbindliche Einladung zur Interessensbekundung, um zu erfassen, ob es Wirtschaftsteilnehmer gibt, die den Flughafen betreiben wollen und in welcher Form (Veräußerung der Quoten, Verpachtung des Unternehmenszweigs oder andere Formen). In diesem Sinne muss der Interessensbekundung auch die Beschreibung des Vorschlages zur Übernahmemodalität (Rechtsinstrument, Zeitplan und andere Bedingungen) beigelegt werden.
Die Interessensbekundung muss innerhalb 29. September 2017, um 12 Uhr bei der Landesabteilung Mobilität eingereicht werden. Die Abgabe einer Interessensbekundung belegt ausdrücklich das Interesse und verpflichtet den Antragsteller in der eventuell darauffolgenden Phase der Aufforderung ein Angebot für die Übernahme der Tätigkeit der Gesellschaft ABD Airport AG einzureichen.
Zu finden ist die gesamte unverbindliche Bekanntmachung im Informationssystem für öffentliche Aufträge www.ausschreibungen-suedtirol.it unter dem Link https://www.ausschreibungen-suedtirol.it/special-notice und dort unter der Rubrik „Besondere Vergabebekanntmachungen“. Interessenten können ihre Fragen zum Verfahren ausschließlich schriftlich an die E-Mail-Adresse transport@provinz.bz.it richten.